Zwischen Meinungsfreiheit und Antisemitismus-Bekämpfung: Hessen verteidigt seine Israel-Initiative

08.10.2026


Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.

Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.

Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

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Roche beschleunigt Entwicklungszeiten und rückt wachstumsstarke Projekte in den Vordergrund

08.10.2026


Roche versucht nach einer Phase von Forschungsrückschlägen und Belastungen durch auslaufende Patente, das Tempo in der Medikamentenentwicklung deutlich zu erhöhen. Am Pharma-Investorentag unterstrich die Pharmasparte des Basler Konzerns den Anspruch, in Forschung und Entwicklung weiter zur Spitzengruppe zu gehören. Zentral sind dabei ein strengeres Management der Pipeline, Effizienzprogramme und der verstärkte Einsatz künstlicher Intelligenz entlang der Wertschöpfungskette.

Pharma-Chefin Teresa Graham verwies auf eine sichtbar verbesserte Bilanz seit dem letzten „Pharma Day“: In zehn zulassungsrelevanten Studien habe Roche die gesetzten Ziele erreicht, sechs Programme seien in die zulassungsrelevende Phase vorgerückt, drei weitere in Phase II. Insgesamt verfügt Roche nach eigenen Angaben über bis zu 20 neue Wirkstoffe, die bis 2030 auf den Markt kommen könnten. Einzelne Kandidaten wie das Brustkrebsmittel Giredestrant traut der Konzern dabei jeweils Spitzenumsätze im zweistelligen Milliardenbereich zu.

Um diese Ambitionen abzusichern, verschärft Roche die internen Selektionskriterien. Ende 2023 führte der Konzern mit „The Bar“ einen neuen Bewertungsrahmen für die Pipeline ein. Nur Wirkstoffkandidaten, die klar definierte Anforderungen erfüllen, werden weiterentwickelt. Medizinchef Levi Garraway bezeichnete „The Bar“ als Leitbild für Forschung und Entwicklung. Die Auswahl potenzieller Projekte sei damit spürbar strenger geworden – mit dem Ziel, Ressourcen konsequent auf die Erfolg versprechendsten Programme zu konzentrieren und die Erfolgsquote in späten Studienphasen zu stabilisieren oder weiter zu erhöhen.

Parallel dazu treibt Roche ein Effizienzprogramm voran, um Mittel aus weniger renditestarken in wachstumsstärkere Projekte umzuschichten. Die Entwicklung neuer Medikamente soll deutlich beschleunigt werden, was insbesondere in umkämpften Indikationen wie Onkologie sowie in wachstumsstarken Bereichen wie Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen an Bedeutung gewinnt. Damit will Roche erwartete Umsatzeinbussen durch Patentabläufe mehr als kompensieren und sich bis zum Ende des Jahrzehnts ein Portfolio aufbauen, das von mehreren potenziellen Blockbustern getragen wird.