Wirtschaft, Kantone, Bundesrat: breite Front gegen Bevölkerungslimit

17.03.2026


Die Schweizer Regierung verschärft den Ton im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen!», über die am 14. Juni entschieden wird. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage zur Ablehnung und warnen vor weitreichenden Konsequenzen für Wirtschaft, Sicherheit und das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf 10 Millionen begrenzen und ab einem Schwellenwert von 9,5 Millionen zwingende Gegenmassnahmen auslösen.

Aus Sicht des Bundesrats könnte die Umsetzung dieses Ziels bedeuten, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkündigen müsste. Dieses gilt als zentrales Element des bilateralen Wegs. Bundesrat Beat Jans stellte in Bern klar, ein solcher Schritt würde nicht nur die Freizügigkeit selbst infrage stellen, sondern die bilateralen Abkommen insgesamt erschüttern. Gemäss mehreren Studien, auf die sich die Regierung beruft, wären für die Schweizer Volkswirtschaft Einkommensverluste in Milliardenhöhe zu erwarten, zudem sei mit einem Druck nach unten auf die Löhne zu rechnen.

Auch die Kantone und die Sozialpartner stellen sich gegen die Initiative. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden warnten, dass Unternehmen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und andere öffentliche Institutionen deutlich schlechter Fachkräfte aus der EU und der EFTA rekrutieren könnten. Dies würde den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuwanderung stark von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängt: In Phasen der Hochkonjunktur holen Firmen vermehrt Personal aus dem Ausland, wenn in der Schweiz zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.

Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus sieht die Regierung auch Risiken für die innere Sicherheit und das Asylsystem. Sollte die Schweiz im Zuge eines Konflikts um die Personenfreizügigkeit auch die Schengen- und Dublin-Abkommen verlieren, müsste sie deutlich mehr Asylgesuche eigenständig bearbeiten und könnte bestimmte Schutzsuchende nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Das würde die Kosten im Asylbereich erhöhen. Zudem ginge der Zugang zu wichtigen europäischen Datenbanken für Polizei und Grenzschutz verloren, was die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erschweren könnte. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dem demografischen Wachstum mit gezielten politischen Massnahmen zu begegnen, statt mit einem starren Bevölkerungsdeckel das institutionelle Gefüge mit der EU und zentrale wirtschaftliche Interessen aufs Spiel zu setzen.

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Überkapazität an Bord: Swiss will mit Geldanreizen Crewbestand senken

17.03.2026


Swiss versucht, einen Personalüberhang beim Kabinenpersonal mit freiwilligen Maßnahmen zu reduzieren und bietet Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern dafür finanzielle Anreize. Mitarbeitende, die ihr Arbeitsverhältnis bis zum 30. April freiwillig beenden, erhalten eine pensumsbereinigte Pauschale von 15'000 Franken. Voraussetzung ist, dass sie das Unternehmen spätestens bis Ende August 2026 verlassen. Das Angebot gilt nach Angaben der Gesellschaft seit vergangenem Freitag und richtet sich an rund 4.000 Kabinenmitarbeitende an der Basis in Zürich.

Hintergrund des Programms ist ein deutlicher Überbestand in der Kabine: In manchen Monaten beschäftigt Swiss nach Unternehmensangaben bis zu 300 Flugbegleitende mehr, als im laufenden Betrieb eingesetzt werden können. Als Gründe nennt die Airline anhaltende Triebwerksprobleme sowie einen Mangel an Cockpitpersonal. In der Folge fliegt Swiss derzeit weniger als ursprünglich geplant, was den Bedarf an Kabinencrews verringert.

Neben der Option auf eine endgültige Trennung vom Unternehmen umfasst das Paket auch Modelle für temporäre Auszeiten. Wechseln Beschäftigte in ein sogenanntes „ruhendes Arbeitsverhältnis“ von mindestens einem Jahr, wird ebenfalls eine Auszahlung geleistet. Dieses Modell ist ab dem sechsten Dienstjahr möglich und sichert den Mitarbeitenden eine garantierte Rückkehr nach Ablauf der Auszeit. Auch beim „Study & Fly“-Modell, das sich an Mitarbeitende richtet, die ein Studium beginnen und parallel in reduziertem Umfang weiter fliegen wollen, wird die Pauschale anteilig ausbezahlt.

Swiss verweist darauf, bereits in den vergangenen Monaten freiwillige Instrumente wie unbezahlte Ferien oder individuelle Auszeiten angeboten zu haben, die von vielen Mitarbeitenden genutzt würden. Die Airline zeigt sich zuversichtlich, den Personalüberhang mit den nun erweiterten freiwilligen Maßnahmen abzubauen. Kündigungen seien derzeit nicht vorgesehen und würden nur als letztes Mittel in Betracht gezogen, falls die Freiwilligenprogramme nicht ausreichen sollten.