Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

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Luzerner Kantonalbank hält an Jahreszielen fest – Gewinn legt um 4,5% zu

13.04.2026


Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) ist mit einem Ergebnis über den eigenen Erwartungen in das Jahr 2026 gestartet. Der Konzerngewinn legte im ersten Quartal um 4,5 Prozent auf 80,1 Millionen Franken zu, wie das Staatsinstitut am Freitag mitteilte. Der Geschäftserfolg als Mass der operativen Leistung stieg um 3,5 Prozent auf 90,0 Millionen Franken. Damit bestätigt die Bank ihren Ausblick für das Gesamtjahr, obwohl sie ein eingetrübtes Umfeld und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran konstatiert.

Der Geschäftsertrag erhöhte sich insgesamt um 5,0 Prozent auf 182,6 Millionen Franken. Treiber war vor allem das Zinsengeschäft, das um 4,1 Prozent auf 118,4 Millionen Franken zulegte. Nach Angaben der Bank trug ein aktives Zinsmanagement zu diesem Ergebnis bei, obwohl das Quartal von sinkenden Zinsen geprägt war. Das zinsunabhängige Geschäft wuchs insgesamt um 6,7 Prozent; insbesondere das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft profitierte von höheren Erträgen im Wertschriften- und Anlagebereich und legte um 10,7 Prozent auf 38,6 Millionen Franken zu.

Im Handelsgeschäft verzeichnete die LUKB dagegen einen leichten Rückgang: Der Erfolg sank um 4,9 Prozent auf 23,5 Millionen Franken, blieb nach Unternehmensangaben aber weiterhin über dem geplanten Wert. Auf der Kostenseite stieg der Aufwand um 5,8 Prozent auf 83,9 Millionen Franken, getrieben vor allem von höheren Personal- und Sachkosten. Dennoch verbesserte sich das Kosten-Ertrags-Verhältnis (Cost-Income-Ratio) leicht auf 45,3 Prozent nach 46,1 Prozent im Geschäftsjahr 2025 und liegt damit klar unter der eigenen Zielmarke von maximal 50 Prozent.

Beim Kreditvolumen verfolgt die Bank weiterhin einen gezügelten Wachstumskurs. Die Kundenausleihungen nahmen in der Berichtsperiode um 0,9 Prozent auf 46,8 Milliarden Franken zu, was laut Mitteilung „weiterhin Spielraum für Wachstum“ lässt. Auf Jahressicht strebt die LUKB ein Plus von 3,5 bis 5,5 Prozent bei den Ausleihungen an. In der Vermögensverwaltung kommt die Bank mit dem Ausbau ihrer Mandate zügig voran und visiert für das Gesamtjahr ein Wachstum von mindestens 1,2 Milliarden Franken an; in diesem Bereich sieht sich das Institut nach eigenen Angaben der strategischen Planung sogar etwas voraus.

Insgesamt liegt das Ergebnis des ersten Quartals 2026 nach Darstellung der LUKB über der eigenen Prognose. Dank Ertragsdiversifikation, Kostendisziplin und professionellem Bilanzmanagement fühlt sich die Bank in der Lage, trotz der Unsicherheiten rund um den Krieg im Iran am Mindestziel für den Konzerngewinn 2026 von 295 Millionen Franken festzuhalten. Diese Zielsetzung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Auswirkungen des Konflikts zeitlich und räumlich begrenzt bleiben.