Versorgungsregion Ost als Ausweg aus dem Gastpatienten-Dilemma

10.03.2026


Die Wiener Grünen haben am Montag ein Ende des anhaltenden Streits um Gastpatienten gefordert und die Schaffung einer gemeinsamen Versorgungsregion im Osten Österreichs vorgeschlagen. Parteichefin Judith Pühringer und Gesundheitssprecherin Barbara Huemer kritisierten bei einer Pressekonferenz im Rathaus, dass die Debatte zu einem "unwürdigen Schauspiel" verkommen sei, bei dem Verantwortung nur hin und her geschoben werde. Statt politischem Hickhack zwischen Wien und Niederösterreich brauche es rasche Gespräche zu einer gemeinsamen strategischen Planung, betonten die Politikerinnen.

Der Konflikt dreht sich um planbare, nicht dringliche Operationen für Patienten aus anderen Bundesländern in Wiener Spitälern. Die Stadt Wien versucht, den Zustrom zu begrenzen und verweist auf zusätzliche Kosten, die nicht ausgeglichen würden. Aus dem Rathaus wird beklagt, dass Wien zu jenen Ländern gehöre, die finanziell mehr für Gastpatienten aufbringen müssten, als aus dem Finanzausgleich zurückfließe. Die Grünen zeigen Verständnis für die Forderung nach Verhandlungen, sehen jedoch derzeit keine konstruktiven Gespräche.

Als Lösung schlagen die Wiener Grünen eine Versorgungsregion vor, die Wien, Niederösterreich und das Burgenland umfassen soll. In dieser könnten Zuständigkeiten klar definiert, Doppelgleisigkeiten abgebaut und die Finanzierung der Spitäler gemeinsam geplant werden. Das Modell soll als Pilotprojekt für die Ostregion dienen und nach einer Evaluierung österreichweit umgesetzt werden. Pühringer betonte, die Gesundheitsversorgung dürfe nicht länger Spielball im politischen Streit zwischen den Bundesländern sein.

Gesundheitssprecherin Huemer hinterfragte die Grundlage des Konflikts, indem sie darauf hinwies, dass alle Länder dem Finanzausgleich zugestimmt hätten. Sie äußerte Verwunderung darüber, warum man sich nun unzufrieden zeige und mutmaßte, möglicherweise hätten Wien oder Niederösterreich nicht alle Dokumente gründlich gelesen. Die Grünen fordern ein sofortiges Ende der Streitereien, die nach ihrer Ansicht zu massiver Verunsicherung bei Patienten führen, die teilweise über ein Jahr auf Operationen warten.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.