Tourismus als Konjunkturstütze: 29,1 Millionen Nächtigungen in Österreichs Hauptstädten

13.03.2026


Österreichs Städtetourismus hat 2025 kräftig zugelegt und sich einmal mehr als wichtiger Wachstumsmotor für den Gesamttourismus erwiesen. In den neun Hauptstädten wurden im vergangenen Jahr 29,1 Millionen Nächtigungen gezählt, ein Plus von 6 Prozent gegenüber 2024. Damit entfällt rund ein Fünftel beziehungsweise 18 Prozent des gesamten Tourismusvolumens des Landes auf Wien und die acht Landeshauptstädte. Die Zahl der Ankünfte in den Städten stieg um 5 Prozent auf knapp 13,55 Millionen.

Wien behauptete seine dominante Rolle klar: Mit knapp 20,1 Millionen Übernachtungen verbuchte die Bundeshauptstadt ein Nächtigungsplus von 7 Prozent und kommt damit auf rund zwei Drittel aller Hauptstadt-Nächtigungen. Deutlich dahinter folgen Salzburg mit 3,3 Millionen Nächtigungen (plus 5 Prozent) und Innsbruck mit knapp 2 Millionen (plus 4 Prozent). Graz erreichte 1,5 Millionen Übernachtungen (plus 5 Prozent), Linz gut 1 Million (plus 1 Prozent). In der zweiten Reihe der Städtedestinationen legten Klagenfurt (514.501 Nächtigungen, plus 3 Prozent), Bregenz (386.669, plus 1 Prozent) und St. Pölten (238.336, plus 3 Prozent) zu. Schlusslicht bleibt Eisenstadt mit 69.902 Nächtigungen, verzeichnet aber mit 11 Prozent den stärksten relativen Zuwachs.

Insgesamt wurden im österreichischen Tourismus 2025 rund 157,3 Millionen Nächtigungen registriert, ein Zuwachs von 2 Prozent im Jahresabstand. Ohne die Städte hätte das Plus laut WienTourismus lediglich 1 Prozent betragen. Der starke Beitrag der urbanen Zentren zeigt sich damit nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch im überdurchschnittlichen Wachstum gegenüber dem Bundesdurchschnitt. WienTourismus-Geschäftsführer Norbert Kettner, zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Städtetourismus (ARGE Städte), spricht von einem „zentralen Wachstumstreiber“ des österreichischen Gesamttourismus.

Der Städtetourismus ist stark von Kunst und Kultur geprägt und gilt als Ganzjahresprodukt. Laut Kettner sorgt er für standortgebundene Arbeitsplätze und wirkt über Spillover-Effekte in andere Branchen hinein, etwa in den Handel. Weil die Nachfrage sich nicht auf einzelne Saisonen konzentriert, entstehen Ganzjahresjobs – ein Argument, das vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in der Branche zunehmend an Gewicht gewinnt. Die aktuellen Kennzahlen unterstreichen damit die Rolle der Städte als wirtschaftliche Stütze weit über Hotellerie und Gastronomie hinaus.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.