
Unter den Bundesländern formiert sich geschlossener Widerstand gegen das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass im Bundesrat an diesem Freitag ein zwischen allen Ländern abgestimmter Antrag zum GKV-Gesetz eingebracht werden soll. Ihr Bundesland habe dabei für die ostdeutschen Länder eine maßgebliche Rolle bei der Ausarbeitung übernommen. Das Ziel der Länderseite: den Kurs der Bundesregierung bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen korrigieren.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit zu schließen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken setzt dabei auf Ausgabenbremsen bei Leistungserbringern, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz soll am Freitag auch den Bundestag passieren, der Bundesrat kann zunächst Stellung nehmen. Formell ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länder können den Prozess aber politisch verzögern und inhaltlich Einfluss nehmen.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte bereits vor erheblichen Nebenwirkungen der Sparstrategie. Die geplanten Maßnahmen dürften „nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden“, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar müsse der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen, doch sieht der Ausschuss durch die vorgesehenen Einschnitte eine „hohe Insolvenzgefahr“ und eine überproportionale Belastung einzelner Bereiche. Auch in den Vorbereitungsgesprächen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Bremen nehmen die Spar- und Reformpläne nach Angaben Dreses breiten Raum ein.
Drese kritisierte, es sei politisch kaum vermittelbar, Versicherte und Leistungserbringer wie Krankenhäuser zusätzlich zu belasten, während zentrale Kostentreiber unangetastet blieben. Dazu zählt sie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit teilweise über die Kassenbeiträge finanziert werden. Ein Beispiel sind die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse zahlt der Bund pro versicherter Person derzeit 144 Euro im Monat. Diese Summe decke nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der Rest werde von der Gemeinschaft der Beitragszahler getragen. Experten plädieren daher für eine vollständige Finanzierung dieser Ausgaben direkt aus dem Bundeshaushalt.
Die Unzufriedenheit der Länder erstreckt sich neben dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz auch auf die geplante Reform der Pflegeversicherung. Nach Darstellung Dreses wurde die Tagesordnung der GMK kurzfristig angepasst, um beiden Themen mehr Raum zu geben und die Abstimmung unter den Ländern zu vertiefen. Während der Bund auf Haushaltsentlastung und Beitragssatzstabilität setzt, fordern die Länder eine ausgewogenere Verteilung der Lasten und eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitssystem. Wie weit sie damit im parlamentarischen Verfahren durchdringen, dürfte sich in den kommenden Wochen im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat entscheiden.

Die Schweiz verfehlt ihr selbst gesetztes Bildungsziel: Bund und Kantone wollen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen einen Abschluss auf der nachobligatorischen Sekundarstufe II vorweisen können – also eine Berufslehre, eine Maturität oder eine Fachmittelschule. Nach neuen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) liegt die Quote bei den Jugendlichen, die zwischen 2010 und 2014 15 Jahre alt wurden, jedoch erst bei 91,7 Prozent. Die nun veröffentlichten, stark räumlich aufgeschlüsselten Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land – und zum Teil noch ausgeprägtere Differenzen innerhalb einzelner Städte.
Während ländliche Regionen im Schnitt nahezu 95 Prozent erreichen und damit bereits am Ziel liegen, fallen die grossen Städte klar zurück. In Zürich und Lugano liegt die Abschlussquote bei 88 Prozent, in Bern bei 90 Prozent, in Basel bei 86 Prozent, in Lausanne bei 84 Prozent und in Genf bei 82 Prozent. Das BFS verweist für diese Disparitäten auf «komplexe soziale Strukturen» in urbanen Räumen: Dort leben überdurchschnittlich viele fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie Haushalte mit tiefem Einkommen oder Sozialhilfebezug, was sich messbar in den Bildungsabschlüssen niederschlägt.
Die Aggregatzahlen auf Stadtebene verschleiern jedoch interne Gegensätze. In Zürich etwa beträgt die Quote im Quartier Langstrasse 80 Prozent, im bürgerlich geprägten Fluntern 96 Prozent. Ähnliche Muster zeigt Basel, wo Bachletten auf 92 Prozent kommt, während das Quartier Matthäus 80 Prozent erreicht. In Bern liegt die Abschlussquote in Bethlehem laut BFS bei 86 Prozent, in der Altstadt bei 96 Prozent. Die neue Publikation des Statistikamts bildet diese Unterschiede auf detaillierten Karten bis hinunter auf Quartiers- und Gemeindeebene ab und soll damit der Steuerung des Bildungssystems dienen.
Die Zahlen machen deutlich, dass die Schweiz dem 95-Prozent-Ziel insgesamt näher ist, als der nationale Durchschnitt vermuten lässt – vorausgesetzt, die grossen Städte können die Lücken schliessen. Dass ländliche Regionen bereits auf Kurs sind, während urbane Zentren zurückfallen, legt nahe, dass bildungspolitische Massnahmen gezielt dort ansetzen müssen, wo soziale Belastungen, sprachliche Heterogenität und Einkommensschwäche sich ballen. Die Veröffentlichung der räumlich differenzierten Daten schafft dafür erstmals eine gemeinsame empirische Grundlage.