
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.
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Der Touring Club Schweiz (TCS) fährt zum G7-Gipfel in Genf einen Sondereinsatz. Wegen umfassender Sicherheits- und Verkehrsmassnahmen im Kanton Genf, die zu erheblichen Einschränkungen führen, hat die Organisation ihre Rettungs-, Pannenhilfe- und Assistance-Dienste deutlich verstärkt. Ziel ist, die Versorgung der Bevölkerung auch während des internationalen Spitzentreffens ohne Qualitätseinbussen sicherzustellen und gleichzeitig die offiziellen Sicherheits- und Rettungsdispositive zu stützen.
Im Zentrum der Massnahmen steht TCS Ambulance Genève: Für die Dauer des Gipfels wurde der Personalbestand um 30 Prozent erhöht. Nach Angaben des TCS sollen Patientinnen und Patienten damit in der gleichen Qualität und mit den gleichen Reaktionszeiten versorgt werden wie während des übrigen Jahres – trotz der erwarteten Mehrbelastung der Rettungsdienste. Zusätzlich stellt TCS Ambulance Genève eigene Sicherheitsressourcen speziell für den G7-Gipfel bereit, um auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet zu sein.
Neben dem Ambulanzdienst wurde auch die TCS-Patrouille ausgebaut. Die zusätzlichen Pannenhelfer sollen insbesondere bei Fahrzeugpannen und -bergungen einspringen, um den Verkehr in einem Umfeld mit zahlreichen Sperrungen und Umleitungen möglichst rasch wieder zum Fliessen zu bringen. Parallel dazu bleiben die Teams des ETI-Schutzbriefs voll einsatzbereit, damit Mitglieder im In- und grenznahen Ausland weiterhin auf Assistance-Leistungen zurückgreifen können.
Für den TCS steht beim Einsatz rund um den G7-Gipfel nach eigenen Angaben die Aufrechterhaltung des gewohnten Dienstleistungsniveaus im Vordergrund. „Als Organisation im Bereich der Notfalldienste ist der TCS verpflichtet, auf eine aussergewöhnliche Situation zu reagieren und seine Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen“, wird Generaldirektor Jürg Wittwer zitiert. Zugleich will der Club mit den zusätzlichen Kapazitäten dazu beitragen, die staatlichen Sicherheits- und Rettungskräfte in einem Zeitraum mit hoher Beanspruchung zu entlasten.