Schulreform: Grüne planen mehr Demokratiebildung und Schülerbeteiligung

12.03.2026


Die Grünen-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat einen Antrag eingebracht, der Demokratiebildung an Schulen stärker verankern soll. Kernpunkt ist die Forderung, das Fach Sozialkunde künftig an allen weiterführenden Schulen bereits ab der fünften Klasse verpflichtend zu unterrichten. Bisher wird Sozialkunde in der Regel später im Lehrplan verankert. Der Antrag liegt dem Parlament vor und zielt darauf ab, politische Bildung früher zu beginnen.

Neben der Einführung von Sozialkunde als Pflichtfach ab Klasse 5 sehen die Grünen vor, Schülerinnen und Schüler stärker in schulische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Unterricht, Projekte und das Schulleben aktiv mitzugestalten. Dies soll demokratische Fähigkeiten fördern, indem Kinder und Jugendliche im Alltag Mitentscheidungsmöglichkeiten erhalten. Schulen spielen nach Ansicht der Fraktion eine zentrale Rolle bei dieser Bildung.

Zur Umsetzung dieser Ziele schlagen die Grünen feste Beteiligungsstrukturen vor. So sollen an Schulen ab der dritten Klasse Klassenräte sowie Schülerparlamente eingerichtet oder gestärkt werden. Diese Gremien könnten nach dem Vorschlag auch eigene Budgets erhalten, über die sie für schulische Projekte selbst entscheiden. Damit würden Schüler nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in demokratische Prozesse eingebunden.

Weiterhin planen die Grünen Änderungen in der Zusammensetzung der Schulkonferenzen. Künftig sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler dort jeweils ein Drittel der Stimmen haben. Dies würde die Mitsprache der Schüler auf institutioneller Ebene erhöhen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass demokratische Kompetenzen vor allem durch praktische Erfahrungen erlernt werden. Die Vorschläge zielen darauf ab, Schulen zu Orten gelebter Demokratie zu machen.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.