
Die gesetzlichen Krankenkassen blicken gespannt auf die Bundestagsabstimmung zur Krankenhausreform an diesem Freitag. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorsichtig optimistisch: "Der Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen hat mehr Licht als Schatten. Eine Verabschiedung wäre daher besser, als wenn die Reform abermals verschoben würde." Die Reform, die noch von der Ampel-Regierung initiiert wurde, sieht Mengenvorgaben für bestimmte medizinische Eingriffe sowie die Zusammenlegung von Krankenhäusern vor, um Personalressourcen zu bündeln.
Allerdings übte Stoff-Ahnis deutliche Kritik an den Zugeständnissen, die Gesundheitsministerin Karl Lauterbach den Bundesländern gemacht habe. "Wir sind allerdings nicht froh darüber, dass die Gesundheitsministerin den Ländern so weit entgegengekommen ist", sagte sie und verwies auf die Abschwächung von Qualitätsvorgaben im Personalbereich sowie längere Übergangsfristen. Ihrer Ansicht nach wäre es besser gewesen, "da schärfer zu schalten, die Qualität für die Patientenversorgung stärker in den Fokus zu rücken und die Krankenhauslandschaft zügiger zu konzentrieren."
Ein zentrales Anliegen der Krankenkassen ist die konsequente Umsetzung der Reform durch die Bundesländer. "Was definitiv nicht passieren darf: Dass die Länder die notwendigen Schritte, und dazu zählt die Schließung nicht versorgungsrelevanter Kliniken, wie so oft in der Vergangenheit auch weiterhin blockieren. Die Gefahr ist weiterhin da", warnte die GKV-Vize-Chefin. Aus Patientensicht argumentiert sie, dass es besser sei, im Einzelfall etwas weiter fahren zu müssen, dafür aber von erfahrenem Fachpersonal optimal versorgt zu werden.
Finanziell dämpft der GKV-Spitzenverband die Erwartungen an die Reform erheblich. "Angesichts der Zugeständnisse an die Länder wird es bestenfalls geringe Einsparungen geben", sagte Stoff-Ahnis. Dies sei besonders problematisch, da die Ausgaben für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 111 Milliarden Euro gestiegen seien. Sie forderte, dass die Finanzkommission auch für den Krankenhausbereich tatsächlich wirksame Sparmaßnahmen vorschlagen müsse, die dann auch umgesetzt werden müssten. Die Reform stehe somit vor der schwierigen Aufgabe, Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern, während gleichzeitig die Kostenexplosion eingedämmt werden muss.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.