Pilz im Visier der Justiz: Staatsanwaltschaft Linz ermittelt, Pilnacek-Buch vor zweiter Instanz

08.10.2026


Gegen den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medienunternehmer Peter Pilz verdichten sich die juristischen Probleme. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass Pilz in zwei Fällen unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben könnte. Parallel dazu geht der Zivilprozess um sein Pilnacek-Buch in die zweite Instanz, nachdem Pilz und sein Verlag Zackmedia mit einem weitreichenden Vergleichsvorschlag bislang nicht zum Ziel gekommen sind.

Im Zentrum der neuen Ermittlungen steht eine heikle Weisung im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre. Pilz soll 2018 vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben, wonach Aktenteile aus Gründen der nationalen Sicherheit zurückgestellt oder zurückgegeben werden mussten. 2019 sagte Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics aus, 2022 schilderte er diese Einvernahme vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er laut Medienberichten, er habe auf die Frage, ob Radasztics ihm eine Weisung verraten habe, „wahrheitsgemäß verneint“. Ausgelöst wurden die nun laufenden Ermittlungen durch eine Anzeige des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger im Mai; zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein weiteres Verfahren gegen Pilz wegen scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems anhängig ist.

Die Personalie Radasztics spielt dabei eine zentrale Rolle. Der frühere Staatsanwalt führte jahrelang das Eurofighter-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, bevor er mit 1. Jänner 2023 an das Wiener Straflandesgericht wechselte. Gegen ihn war in der Vergangenheit wegen der Weitergabe einer Weisung eine Disziplinaranzeige eingebracht worden; im Mai 2023 erhielt er dafür eine Disziplinarstrafe, nachdem er den Informationsfluss an Pilz eingeräumt hatte. Genau diese Schnittstelle zwischen vertraulicher Weisung und politischer Aufklärungsarbeit bildet nun den Kern des Falschaussage-Verdachts gegen Pilz, den die Ermittler in Linz prüfen.

Parallel zur strafrechtlichen Dimension muss sich Pilz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen seines im Februar 2025 erschienenen Buches über den verstorbenen Ex-Sektionschef Christian Pilnacek verantworten. Darin hatte er vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zur Vertuschung der Umstände von Pilnaceks Tod zu sein. Die Betroffenen klagten wegen übler Nachrede und waren in erster Instanz erfolgreich: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die schweren Vorwürfe als nicht erbracht an, der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Buch vom Markt nehmen. Gegen dieses Urteil geht die Sache nun in die zweite Instanz – verhandelt werden soll laut Berichten von jenem Senat, der in der Falschaussage-Causa den früheren ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen hatte.

Zackmedia versucht unterdessen, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Nach Informationen aus Prozesskreisen bot der Verlag an, sowohl Band 1 als auch Band 2 des Pilnacek-Buchs nicht weiter zu vertreiben, die Vorwürfe gegen drei der vier klagenden Beamten nicht mehr zu wiederholen und einschlägige Artikel auf der eigenen Plattform zu löschen. Ausgenommen von diesem Vorschlag sind demnach Bundespolizeidirektor Michael Takacs sowie ein ehemaliger Kriminalbeamter, der in einem anderen Verfahren gegen Zackmedia vorgeht; über sie will Pilz weiter berichten. Offen bleibt zudem die Frage der Prozesskosten, die im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils fällig würden. Laut Berichten schlug der Verlag vor, diese Kosten von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) tragen zu lassen – exakt jener Gewerkschaft, der Pilz zuvor öffentlich vorgeworfen hatte, Teil eines Netzwerks zu sein.

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Mutmassliche Brandstiftung in Baar: Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken

08.10.2026


Nach dem nächtlichen Grossbrand an der Ruessenstrasse in Baar im Kanton Zug gehen die Strafuntersuchungsbehörden von vorsätzlicher Brandlegung aus. Mehrere Fahrzeuge waren am späten Abend des 28. September in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Die Ermittler stufen Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache ein, wie sie am Donnerstag über die Plattform X mitteilten.

Als die Feuerwehr kurz nach 22 Uhr am Einsatzort eintraf, standen bereits mehrere Autos in Vollbrand. Die Flammen hatten zu diesem Zeitpunkt schon auf ein angrenzendes Geschäftsgebäude übergegriffen. Durch einen raschen und koordinierten Löscheinsatz gelang es den Einsatzkräften, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Trotzdem entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.

Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann aus Baar leicht verletzt. Er hatte gemeinsam mit seinen Kollegen versucht, sowohl die brennenden Fahrzeuge als auch das betroffene Geschäftsgebäude zu sichern. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern, doch mehrere Fahrzeuge wurden zerstört und Teile des Gebäudes erheblich beschädigt.

Die Kantonspolizei Zug hat in der Zwischenzeit Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und wendet sich mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Personen, die vor, während oder nach dem Brand im Gebiet rund um die Ruessenstrasse verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Zuger Polizei unter der Telefonnummer 041 595 41 41 entgegen.