Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse stellt die österreichische Bundesregierung die Unterstützung für Opfer von Straftaten auf neue Grundlagen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legt eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes (VOG) vor, die Entschädigungen und Leistungen für Betroffene spürbar ausweiten soll. Die Reform tritt damit in eine Lücke, auf die Opferhilfsorganisationen bereits nach dem Terroranschlag in Wien 2020 hingewiesen hatten: Die bestehenden gesetzlichen Hilfen galten vielen als zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß.
Kernstück der geplanten Reform ist die Verdoppelung des pauschalen Schmerzengeldes. Bisher liegen die Pauschalen je nach Schwere des Falls zwischen 2.000 und 12.000 Euro – Beträge, die seit 2013 nicht mehr valorisiert wurden. Künftig sollen diese Sätze erhöht werden, um die finanzielle Entschädigung näher an aktuelle Lebenshaltungs- und Behandlungskosten heranzuführen. Zusätzlich entfällt bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten sowie bei Angehörigen von infolge eines Verbrechens Verstorbenen die bisher erforderliche Begutachtung; in diesen Fällen steht automatisch eine erhöhte Pauschalsumme von 4.000 Euro zu.
Über das Schmerzengeld hinaus sieht die Novelle ein breiteres Unterstützungsbündel vor. Der Höchstbetrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird ebenso verdoppelt wie bestimmte andere finanzielle Hilfen. Ausgebaut werden außerdem Therapieangebote, insbesondere klinisch-psychologische Leistungen, und der Einsatz von Kriseninterventionseinheiten soll verstärkt werden. Zur Stärkung der Sicherheit von Betroffenen plant der Bund Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat zerstört oder beeinträchtigt wurden.
Schumann begründet die Neuausrichtung mit dem Anspruch auf eine „respektvolle und einfühlsame Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“. Das menschliche Leid könne der Staat nicht wiedergutmachen, betont die Ministerin, es gelte aber, Betroffene so gut wie möglich zu begleiten. Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen in die parlamentarische Begutachtung gehen. Damit könnte der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und zahlreiche weitere schwer verletzte, zu einem Wendepunkt in der österreichischen Opferpolitik werden.

Die Schweiz verfehlt ihr selbst gesetztes Bildungsziel: Bund und Kantone wollen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen einen Abschluss auf der nachobligatorischen Sekundarstufe II vorweisen können – also eine Berufslehre, eine Maturität oder eine Fachmittelschule. Nach neuen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) liegt die Quote bei den Jugendlichen, die zwischen 2010 und 2014 15 Jahre alt wurden, jedoch erst bei 91,7 Prozent. Die nun veröffentlichten, stark räumlich aufgeschlüsselten Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land – und zum Teil noch ausgeprägtere Differenzen innerhalb einzelner Städte.
Während ländliche Regionen im Schnitt nahezu 95 Prozent erreichen und damit bereits am Ziel liegen, fallen die grossen Städte klar zurück. In Zürich und Lugano liegt die Abschlussquote bei 88 Prozent, in Bern bei 90 Prozent, in Basel bei 86 Prozent, in Lausanne bei 84 Prozent und in Genf bei 82 Prozent. Das BFS verweist für diese Disparitäten auf «komplexe soziale Strukturen» in urbanen Räumen: Dort leben überdurchschnittlich viele fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie Haushalte mit tiefem Einkommen oder Sozialhilfebezug, was sich messbar in den Bildungsabschlüssen niederschlägt.
Die Aggregatzahlen auf Stadtebene verschleiern jedoch interne Gegensätze. In Zürich etwa beträgt die Quote im Quartier Langstrasse 80 Prozent, im bürgerlich geprägten Fluntern 96 Prozent. Ähnliche Muster zeigt Basel, wo Bachletten auf 92 Prozent kommt, während das Quartier Matthäus 80 Prozent erreicht. In Bern liegt die Abschlussquote in Bethlehem laut BFS bei 86 Prozent, in der Altstadt bei 96 Prozent. Die neue Publikation des Statistikamts bildet diese Unterschiede auf detaillierten Karten bis hinunter auf Quartiers- und Gemeindeebene ab und soll damit der Steuerung des Bildungssystems dienen.
Die Zahlen machen deutlich, dass die Schweiz dem 95-Prozent-Ziel insgesamt näher ist, als der nationale Durchschnitt vermuten lässt – vorausgesetzt, die grossen Städte können die Lücken schliessen. Dass ländliche Regionen bereits auf Kurs sind, während urbane Zentren zurückfallen, legt nahe, dass bildungspolitische Massnahmen gezielt dort ansetzen müssen, wo soziale Belastungen, sprachliche Heterogenität und Einkommensschwäche sich ballen. Die Veröffentlichung der räumlich differenzierten Daten schafft dafür erstmals eine gemeinsame empirische Grundlage.