
In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.
Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.
Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.
Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Schweizer Behörden ziehen nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana mit 41 Todesopfern erste regulatorische Konsequenzen: Ab 1. April ist der Einsatz von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen im ganzen Land untersagt. Darauf hat sich ein Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone geeinigt. Das Verbot gilt insbesondere für Innenräume, in denen sich Publikum aufhält, und soll das Risiko ähnlicher Unglücke deutlich senken.
Auslöser der Verschärfung ist das Feuer in der Silvesternacht in Crans-Montana, bei dem nach Angaben der Behörden eine funkensprühende Partyfontäne Schaustoff an der Decke entzündet hatte. Die Flammen breiteten sich rasch aus, 41 Menschen kamen ums Leben, Dutzende wurden zum größten Teil schwer verletzt. Das kantonale Gremium wertet das Pyrotechnik-Verbot als unmittelbare Lehre aus der Tragödie und als Übergangsmaßnahme, bis ein umfassenderes Regelwerk greift.
Parallel zu dem schnellen Verbot arbeitet die Schweiz an einer grundlegenden Revision ihrer Brandvorschriften. Die laufenden Abklärungen und technischen Detailarbeiten werden jedoch noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen; die neuen Vorschriften sollen nach aktueller Planung erst im Herbst 2027 in Kraft treten. Bis dahin soll das Pyrotechnik-Verbot in öffentlich zugänglichen Räumen eine zusätzliche Sicherheitsbarriere bilden und das Gefahrenpotenzial bei Veranstaltungen begrenzen.
Für Veranstalter und Betreiber von öffentlich zugänglichen Räumen bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Sicherheitskonzepte anpassen und auf alternative Showeffekte ausweichen müssen. Branchenvertreter dürften sich auf höhere Planungsanforderungen einstellen, während die Politik den Schritt als Signal versteht, dass Brandschutz eine höhere Priorität erhält. Die Maßnahmen illustrieren, wie die Schweiz nach dem Unglück von Crans-Montana versucht, den Schutz von Gästen und Personal in Veranstaltungsorten verbindlicher zu regeln.