Medizinische Hilfe oft nur der erste Schritt: Studie zeigt Versorgungslücken bei Gewaltopfern

30.04.2026


Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen deutlich tiefere und länger anhaltende Spuren, als bislang in der Schweiz weithin angenommen. Das zeigt eine neue Studie aus der Romandie, die vom Genfer Universitätsspital (HUG) koordiniert wurde und nach Angaben der Forschenden erstmals eine systematische Nachverfolgung von Opfern über einen Zeitraum von zwölf Monaten vornimmt. Beteiligt waren neben dem HUG der Spitalverbund Wallis sowie fünf Waadtländer Spitäler.

Für die Untersuchung wurden 181 von sexueller Gewalt betroffene Personen – 180 Frauen und ein Transmann – ein Jahr lang begleitet. Die Auswertung ergibt ein klares Bild: 71 Prozent der Teilnehmenden zeigen zwölf Monate nach der Tat depressive Symptome, 68 Prozent weisen Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, 57 Prozent leiden unter ausgeprägter Angst. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet zudem weiterhin über körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen, Schlafstörungen oder anhaltende Erschöpfung.

Besonders gravierend sind die Folgen im Intimbereich. Rund zwei Drittel der Betroffenen, die sexuell aktiv sind, geben an, auch ein Jahr nach dem Übergriff unter sexuellen Funktionsstörungen zu leiden. „Diese Daten zeigen klar, dass sexuelle Gewalt ein tiefgreifendes und dauerhaftes Trauma ist“, wird Studienleiterin Jasmine Abdulcadir in der Mitteilung zur Studie zitiert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es sich nicht um vorübergehende Reaktionen handelt, sondern um anhaltende Beeinträchtigungen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Berufsleben.

Die Datenerhebung bestätigt zudem bekannte Muster bei sexueller Gewalt. In der Mehrheit der Fälle kennen die Betroffenen die Täterperson, häufig stammt diese aus dem nahen Umfeld. Die gemeldeten Übergriffe ereignen sich überwiegend in privaten Räumen. Zwar suchen viele Opfer laut Studie rasch nach der Tat medizinische Hilfe, doch die Forschenden verweisen darauf, dass die anschliessende Betreuung häufig unzureichend bleibt. Angesichts der hohen Belastung über mindestens ein Jahr hinweg sehen Fachleute dringenden Handlungsbedarf bei der langfristigen psychischen, körperlichen und sexuellen Versorgung von Betroffenen.

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.