Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), rechtswidrig ist. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen der Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass der Landrat nicht befugt war, während der Durchführung der Wahl die gesamte Abstimmung abzusagen.
Der Landrat hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Im Fokus der Vorwürfe stand dabei das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor.
Bürgermeisterkandidat Hübner sieht sich durch die Vorgänge gezielt in Misskredit gebracht. "Man hat mich aktiv diskreditiert", sagte er und verwies auf das Recht auf Unschuldsvermutung. Hübner sprach von einer Kampagne gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt unterdessen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, wobei Durchsuchungen stattfanden. Der Landrat hatte zuvor Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der gerichtliche Beschluss bedeutet, dass die Stichwahl um das Rathausamt in Strausberg stattfinden muss. Allerdings kann der Landrat gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in der brandenburgischen Stadt vorerst weiter ungewiss, während die rechtliche Auseinandersetzung ihren Fortgang nimmt.

Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als drei Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden. Betroffen seien zwischen 600.000 und einer Million Haushalte, teilte die Behörde am Donnerstag in Genf mit. Je nach Haushaltsgröße entspreche das bis zu 3,2 Millionen Menschen, deren bisheriger Wohnort infolge der Kampfhandlungen nicht mehr sicher oder bewohnbar ist.
Die UNHCR-Notfallabteilung rechnet damit, dass die Zahl der Binnenvertriebenen weiter steigen wird. Angesichts der anhaltenden Angriffe sprach der Leiter der Abteilung, Ayaki Ito, von einer „besorgniserregenden Eskalation“ der humanitären Lage im Iran. Die Organisation betont die Notwendigkeit, Zivilisten zu schützen, humanitären Zugang aufrechtzuerhalten und Grenzen für Menschen, die Sicherheit suchen, gemäß internationalen Verpflichtungen offen zu halten.
Der Iran beherbergt seit Jahren große Flüchtlingspopulationen aus Nachbarstaaten, insbesondere aus Afghanistan. Nach UNHCR-Angaben werden diese Menschen nun zusätzlich von den aktuellen Kampfhandlungen erfasst. Viele dieser Familien verfügten über nur sehr begrenzte Unterstützungsnetzwerke und befänden sich daher in einer besonders verwundbaren Lage, warnte Ito.
Die USA und Israel hatten den Angaben zufolge am 28. Februar mit Luftangriffen den Iran-Krieg begonnen. Bereits am ersten Tag der Angriffe wurden der Oberste Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei beziehungsweise Ayatollah Ali Chamenei, sowie weitere Mitglieder der iranischen Führung getötet. Der Iran reagiert seither mit Raketen- und Drohnenangriffen auf Ziele in Israel, mehreren Golfstaaten und auf US-Einrichtungen in der Golfregion. Humanitäre Organisationen richten ihren Fokus nun verstärkt auf die Versorgung der Vertriebenen und drängen auf Maßnahmen zur Begrenzung der zivilen Folgen der anhaltenden Kampfhandlungen.