
Nordrhein-Westfalen verzeichnet im Jahr 2025 mehr Verkehrsunfälle und Verletzte, zugleich aber leicht weniger Verkehrstote. Nach Angaben von Innenminister Herbert Reul wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland rund 656.000 Verkehrsunfälle registriert, nach 643.000 im Vorjahr. Insgesamt kamen 479 Menschen im Straßenverkehr ums Leben, nach 485 im Jahr zuvor. Die Zahl der Verletzten stieg auf etwa 81.200 Personen, davon rund 70.500 leicht und rund 10.000 schwer verletzt.
Reul erklärte bei der Vorstellung der Verkehrsunfallbilanz, der Straßenverkehr sei „dichter, vielfältiger und komplexer“ geworden. Autos, Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, E-Scooter, Motorräder und Fußgänger teilten sich denselben, engen Raum. „Wo mehr Verkehr auf gleich viel Raum trifft, entstehen neue Konflikte – und diese Konflikte schlagen sich in den Unfallzahlen nieder“, sagte der Innenminister. Die Polizei registrierte zudem mehr Drogen am Steuer und mehr illegale Autorennen; die Zahl der Todesopfer infolge solcher Rennen kletterte auf den höchsten Stand seit Einführung des entsprechenden Straftatbestands.
Besonders auffällig ist die Entwicklung im Bereich des Radverkehrs. Rund 34 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden entfielen 2025 auf Fahrräder oder Pedelecs, also mehr als jeder dritte Unfall. 106 Menschen starben dabei – die höchste Zahl im Zehnjahresvergleich. Laut Polizei ist ein hoher Anteil von Alleinunfällen zu beobachten. Kommt es zu Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern, sind Radfahrende nach den vorliegenden Angaben in rund zwei Dritteln der Fälle nicht die Hauptverursacher.
Deutlich nach oben gegangen sind auch die Unfallzahlen mit E-Scootern. Rund 3.900 Menschen wurden 2025 bei E-Scooter-Unfällen in NRW getötet oder verletzt, ein Anstieg von rund 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung bei Kindern: 566 unter 14-Jährige verunglückten mit einem E-Scooter, was einem Zuwachs von 72 Prozent entspricht. Rund 30 Prozent aller E-Scooter-Unfälle waren Alleinunfälle. Parallel dazu meldet die Polizei mehr verunglückte Kinder und Jugendliche auf Pedelecs – ein weiterer Hinweis darauf, dass der Wandel im Mobilitätsverhalten die Unfallstatistik zunehmend prägt.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.