Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht ein ungewöhnlicher Eigentumsstreit im Mittelpunkt: Ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit, das die Verfolgung der Zeugen Jehovas dokumentiert, sorgt seit Jahren für Konflikte zwischen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Kernfrage ist, ob die Zeugen Jehovas als wahrer Rechtsnachfolgerin der früheren Eigentümerin das Archiv zurückerhalten sollen, das derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden liegt.
Im Zentrum des Falls steht die 13-köpfige Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen. Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hielt von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 die Verfolgung ihrer Familie fest. Sie sammelte Bilder, Briefe, Haftbefehle, Todesurteile und Abschiedsbriefe und pflegte das Archiv auch nach dem Krieg weiter. Zwei ihrer Brüder wurden hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach dem Tod Annemarie Kusserows im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Archiv mit mehr als 1.000 Dokumenten an den deutschen Staat. Teile des Bestands werden seither im Dresdner Militärhistorischen Museum gezeigt, der Großteil lagert im Depot. Die Zeugen Jehovas verweisen darauf, dass Kusserow ihr Erbe der Wachturm-Gesellschaft vermacht habe und sehen den Verkauf daher als unrechtmäßig an. Wie die Unterlagen nach dem Tod der über 90-Jährigen in die Verfügungsgewalt des Bruders gelangten, ist nach Darstellung des Gerichts bislang ungeklärt.
In Karlsruhe klagt ein Verein der Zeugen Jehovas auf Herausgabe der Dokumente gegen die Bundesrepublik. Der BGH prüft nun, ob der Glaubensgemeinschaft ein Herausgabeanspruch zusteht oder ob der Bund sich auf den Erwerb vom Bruder als wirksame Rechtsgrundlage berufen kann. Zugleich wirbt das höchste deutsche Zivilgericht laut Verfahrensbeteiligten für eine gütliche Einigung. Hintergrund ist der doppelte Charakter des Archivs: Es gilt als einzigartiges Zeugnis der Verfolgung von Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, zugleich beanspruchen sowohl der Staat als auch die Glaubensgemeinschaft, für die Bewahrung und Zugänglichkeit des Materials verantwortlich zu sein.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.