Das Verwaltungsgericht Münster befasst sich am 18. Juni um 9.00 Uhr mit der Rechtmäßigkeit eines Tempolimits auf der Autobahn 1 im Münsterland. Auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Fahrtrichtung Bremen ist die Höchstgeschwindigkeit per Beschilderung auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt. Ein Autofahrer hält diese Anordnung für unzulässig und hat Klage eingereicht.
Die A1 gilt als eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen in Deutschland. Sie verbindet Köln mit Bremen und damit Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland; nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück erreicht sie Niedersachsen. Die umstrittene Regelung betrifft damit nicht nur den regionalen, sondern auch den überregionalen Verkehr auf der stark frequentierten Fernstraße.
Der Kläger verlangt eine gerichtliche Feststellung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist und er sie daher nicht beachten müsse. Nach seiner Auffassung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung auf dem betroffenen Teilstück der A1 nicht vor. Konkrete Umstände, die ein dauerhaftes Tempolimit rechtfertigten, sieht er nicht hinreichend belegt.
Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes widerspricht dieser Darstellung. Sie verweist laut Terminvorschau des Gerichts auf eine gestiegene Unfallgefahr in dem Abschnitt und begründet damit die Notwendigkeit der Begrenzung auf 120 km/h. Nach ihrer Überzeugung ist das Tempolimit ein angemessenes Mittel, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Wie das Verwaltungsgericht die Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Eingriff in die Fahrfreiheit der Autofahrer bewertet, bleibt der anstehenden Verhandlung vorbehalten.

SoftwareOne verschärft anlässlich seines Kapitalmarkttags die finanziellen Ambitionen deutlich und setzt dabei konsequent auf den Schub durch Künstliche Intelligenz. Der in Stans ansässige IT-Dienstleister formulierte neue Ziele bis 2030: Der Umsatz soll im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen, die bereinigte EBITDA-Marge auf über 28% steigen und mehr als 60% des Gewinns in freien Cashflow umgewandelt werden. Zusätzlich plant das Unternehmen, weiterhin 30 bis 50% des jährlichen Reingewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Der neue Margenanspruch liegt deutlich über dem aktuellen Niveau: 2025 erzielte SoftwareOne eine EBITDA-Marge von 20,9%, während der Umsatz im selben Jahr noch um 2,1% rückläufig war. Marktbeobachter werteten das Profitabilitätsziel als deutlich ambitionierter als erwartet, während die Wachstumsprognose weitgehend den bisherigen Schätzungen entspricht. Laut der Einschätzung der «Finanz und Wirtschaft» dürfte die Börse die höhere Zielmarge positiv aufnehmen; auf dem aktuellen Kursniveau stuft das Blatt die Aktie als attraktiv ein.
Als zentrale Stellhebel für die geplante Ergebnisverbesserung nennt SoftwareOne Effizienzgewinne durch den Einsatz von KI sowie die Integration des norwegischen IT-Dienstleisters Crayon. Der Zusammenschluss befindet sich nach Unternehmensangaben in der letzten Phase und entwickelt sich besser als ursprünglich angenommen. Mit rund 12.000 Mitarbeitenden in mehr als 70 Ländern sieht sich SoftwareOne als global aufgestellte Plattform, die Grössenvorteile, zusätzliche Kompetenzen und Kundennähe verbindet, um die wachsende Nachfrage nach Software-, Cloud- und KI-Dienstleistungen zu bedienen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, von grossen Technologiewellen wie Cloud, Software-as-a-Service und nun Künstlicher Intelligenz zu profitieren. KI wirkt dem Management zufolge als struktureller Beschleuniger in allen Geschäftsbereichen: Sie treibt die Nutzung von Cloud-Ressourcen, steigert den Bedarf an Lizenz-Upgrades und schafft Nachfrage nach neuen Beratungs- und Managed-Services-Angeboten. Details zur Umsetzung der Strategie sollen Investoren und Analysten am Kapitalmarkttag vorgestellt werden, der am 9. Juni 2026 als hybrides Event in Zürich mit Live-Webcast stattfindet. Die nächste Quartalsmitteilung ist für den 26. August 2026 angekündigt.