Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.
Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.
In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.
Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.