Bund und Länder ringen um Neuordnung der Gesundheitskompetenzen

01.04.2026


Die Bundesregierung und die Bundesländer treiben die Neuordnung des österreichischen Gesundheitswesens voran. Im Rahmen der sogenannten Reformpartnerschaft sollen Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2026 Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit, Energie, Bildung und Verwaltung neu ordnen. Besonders im Gesundheitsbereich ist der Handlungsdruck groß: Knappere Budgets und spürbare Lücken in der öffentlichen Versorgung setzen das System zunehmend unter Druck. Nach Angaben des Bundeskanzleramts laufen die Gespräche intensiv, eine politische Einigung wird bereits bis Juni 2026 angestrebt.

Im Zentrum der Verhandlungen steht die heikle Frage, wer künftig wofür zuständig ist. Für Aufsehen sorgte im Herbst der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die dafür plädierte, die gesamte Gesundheitsagenden – inklusive der Spitäler – in die Kompetenz des Bundes zu überführen und im Gegenzug die Zuständigkeit für Bildung komplett an die Länder zu übertragen. Unterstützt wurde sie von den ÖVP-Landeshauptleuten Anton Mattle (Tirol) und Markus Wallner (Vorarlberg), die sich für eine Teil-Zentralisierung im Gesundheitsbereich und eine „zentrale Gesetzgebung im Spitalswesen“ aussprachen, allerdings unter Beibehaltung eines Mitspracherechts der Länder.

Parallel dazu sollen strukturelle Konfliktfelder bereinigt werden, etwa der seit Jahren schwelende Gastpatientenstreit, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. Ein weiteres Kernstück der Reformpläne ist ein bundesweit einheitlicher Ärzte-Gesamtvertrag, um mehr Mediziner in das öffentliche System zu integrieren und die Abwanderung in die Privatmedizin zu bremsen. Für Patientinnen und Patienten soll sich das in kürzeren Wartezeiten auf Arzttermine und Operationen niederschlagen. Die SPÖ drängt zudem darauf, als problematisch empfundene Folgen der früheren schwarz-blauen Kassenzusammenlegung zu korrigieren und die Rolle der Privatmedizin einzuschränken.

Bei einem Spitzentreffen im Dezember einigten sich die Verhandler grundsätzlich darauf, ab 2027 ein österreichweit einheitliches System zur Patientenlenkung einzuführen. Ziel ist es nach den Worten von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Wartezeiten zu verkürzen, Diagnosen zu beschleunigen und Operationstermine rascher zu vergeben. Wie das neue Steuerungsmodell im Detail aussehen und wie die Machtbalance zwischen Bund und Ländern am Ende justiert wird, ist noch offen – der politische Spielraum ist jedoch begrenzt, weil die Finanzierungslage und der öffentliche Druck auf ein funktionierendes Versorgungssystem kaum Verzögerungen erlauben.

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Schärfere Brandregeln: Schweiz führt ab April Pyrotechnik-Verbot in öffentlichen Bereichen ein

01.04.2026


Die Schweizer Behörden ziehen nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana mit 41 Todesopfern erste regulatorische Konsequenzen: Ab 1. April ist der Einsatz von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen im ganzen Land untersagt. Darauf hat sich ein Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone geeinigt. Das Verbot gilt insbesondere für Innenräume, in denen sich Publikum aufhält, und soll das Risiko ähnlicher Unglücke deutlich senken.

Auslöser der Verschärfung ist das Feuer in der Silvesternacht in Crans-Montana, bei dem nach Angaben der Behörden eine funkensprühende Partyfontäne Schaustoff an der Decke entzündet hatte. Die Flammen breiteten sich rasch aus, 41 Menschen kamen ums Leben, Dutzende wurden zum größten Teil schwer verletzt. Das kantonale Gremium wertet das Pyrotechnik-Verbot als unmittelbare Lehre aus der Tragödie und als Übergangsmaßnahme, bis ein umfassenderes Regelwerk greift.

Parallel zu dem schnellen Verbot arbeitet die Schweiz an einer grundlegenden Revision ihrer Brandvorschriften. Die laufenden Abklärungen und technischen Detailarbeiten werden jedoch noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen; die neuen Vorschriften sollen nach aktueller Planung erst im Herbst 2027 in Kraft treten. Bis dahin soll das Pyrotechnik-Verbot in öffentlich zugänglichen Räumen eine zusätzliche Sicherheitsbarriere bilden und das Gefahrenpotenzial bei Veranstaltungen begrenzen.

Für Veranstalter und Betreiber von öffentlich zugänglichen Räumen bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Sicherheitskonzepte anpassen und auf alternative Showeffekte ausweichen müssen. Branchenvertreter dürften sich auf höhere Planungsanforderungen einstellen, während die Politik den Schritt als Signal versteht, dass Brandschutz eine höhere Priorität erhält. Die Maßnahmen illustrieren, wie die Schweiz nach dem Unglück von Crans-Montana versucht, den Schutz von Gästen und Personal in Veranstaltungsorten verbindlicher zu regeln.