ApoDoc: Online-Arztgespräche in ausgewählten Apotheken

10.03.2026


Die österreichischen Apotheken befinden sich im Wandel. Während die Bundesregierung die Möglichkeit für Impfungen in Apotheken schaffen will, betont die Österreichische Apothekerkammer, dass dies nur ein Teil einer umfassenderen Strategie ist. Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr erklärte bei der Fortbildungstagung in Schladming, das Ziel sei die Mitwirkung im Patientenstrom-Management. Viele der rund 1.400 Apotheken seien durch Ausbildungsprogramme bereits auf die neuen Aufgaben vorbereitet.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der zunehmende Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind europaweit Drogeriemärkte und Versandhandels-„Apotheken“ in den Markt eingedrungen, während klassische öffentliche Apotheken über ständig sinkende Margen klagen. In Deutschland gab es bereits zahlreiche Apotheken-Konkurse und Stilllegungen. Dem will die Apothekerkammer mit erweiterten Dienstleistungen begegnen, zu denen neben Impfungen auch Bluttests als Screening für Risikopersonen gehören.

Parallel dazu testet die Apothekerkammer mit dem Pilotprojekt „ApoDoc“ assistierte Telemedizin in Apotheken. Seit dem 20. Februar wird dieses kostenlose Angebot in drei Wiener Apotheken an Randdienstzeiten (Freitag 14-18 Uhr und Samstag 08-12 Uhr) bereitgestellt. Ab Mitte März sollen zwölf weitere Apotheken in Wien und Oberösterreich folgen. Patienten können dabei in einem Beratungszimmer vertraulich ein Online-Arztgespräch führen und bei Bedarf gleich Medikamente erhalten.

Das Projekt, das in Kooperation mit den Gesundheitsdienstleistern UNIQA Health Services und Mavie Next durchgeführt wird, läuft bis Ende Juni. Ziel ist die Entwicklung eines standardisierten telemedizinischen Ablaufs, der insbesondere außerhalb regulärer Ordinationszeiten einen zusätzlichen Zugang zu allgemeinmedizinischer Versorgung ermöglichen soll. Die Apothekerkammer betont, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu bestehenden ärztlichen Versorgungsstrukturen handelt.

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USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.