Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke: Spielräume der Mitgliedstaaten eng begrenzt

30.03.2026


Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.

Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.

Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.

Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.

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Kaum regionale Unterschiede: Mietbelastung trifft Stadt und Land gleichermassen

01.04.2026


Steigende Mieten bringen immer mehr Schweizer Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten. Laut einer neuen Befragung des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz (MVS) in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Sotomo geben fast 40 Prozent der 34'441 Teilnehmenden mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete aus. Das liegt über den Empfehlungen des Dachverbands Budgetberatung Schweiz und gilt nach Einschätzung des Verbands für viele als Armutsrisiko. Besonders stark belastet ist eine Minderheit: Rund jede zwanzigste befragte Person wendet sogar mehr als die Hälfte des Einkommens für Wohnkosten auf.

Die Umfrage zeigt, dass die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt inzwischen praktisch flächendeckend ist. Ob in städtischen oder ländlichen Gebieten, in der Deutschschweiz, der Romandie oder im Tessin – die hohe Mietbelastung zieht sich gemäss MVS durch alle Raum- und Sprachregionen. Auch bei der Wohnungssuche zeigt sich ein ähnliches Bild: Zwar sind drei Viertel der Befragten derzeit nicht aktiv auf der Suche, doch mehr als zwei Drittel stuften ihre letzte Wohnungssuche als schwierig ein. Am problematischsten ist die Lage den Angaben zufolge in den Kantonen Genf und Tessin.

Neben der finanziellen Belastung tritt ein zweites Muster deutlich hervor: das angespannte Verhältnis zwischen Mietenden und Vermieterschaft. Rund 70 Prozent der Befragten berichten von Problemen mit ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin. Am häufigsten genannt werden Schwierigkeiten bei Reparaturen, Unterhalt, der Behebung von Mängeln sowie bei Nebenkostenabrechnungen. Dennoch verzichten viele darauf, ihre Rechte wahrzunehmen. Laut Verband haben nur etwa fünf Prozent der Befragten jemals ihren Anfangsmietzins angefochten, obwohl drei Viertel der Anfechtungen ganz oder teilweise erfolgreich endeten. Auch Mietzinssenkungen nach der Senkung des Referenzzinssatzes im vergangenen September wurden von einem grossen Teil nicht eingefordert.

Ein zentraler Grund für die Zurückhaltung ist die Angst vor negativen Konsequenzen. Knapp ein Viertel der Teilnehmenden gab an, sich vor einer Kündigung durch die Vermieterschaft in den nächsten zwei Jahren zu fürchten, am häufigsten im Zusammenhang mit Sanierungen von Liegenschaften. Viele Mietende scheuen deshalb den Konflikt, obwohl laut Umfrage nur ein Drittel der Befragten angibt, gar keine Probleme mit der Vermieterschaft zu haben. Die Resultate des Miet-Barometers zeichnen damit ein Bild eines Marktes, in dem hohe Kosten, knappe Verfügbarkeit und Unsicherheit über die eigene Wohnsituation zunehmend zur Belastung für breite Teile der Bevölkerung werden.