LONDON, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- Verwöhnen Sie den besten Freund des Menschen mit einem brandneuen Pflegeprodukt – dem „Orange & Cedarwood Dog Shampoo", das von Jo Malone London in Zusammenarbeit mit der Tierpflegemarke WildWash entwickelt wurde.
Diese neueste Ergänzung des Sortiments des britischen Parfüm- und Lifestyle-Hauses wurde persönlich von der französischen Bulldogge Blue abgesegnet – die bereits an der Seite ihres Hunde-Papas, dem „Cypress & Grapevine"-Botschafter Tom Hardy, in einigen Filmen der Marke mitgewirkt hat.
WildWash, eine britische Marke für Tierpflegeprodukte, verwendet für die Herstellung ihrer Naturprodukte Inhaltsstoffe von höchster Qualität – ein Wert, den sie mit Jo Malone London teilt. Dies hat dazu geführt, dass WildWash zu einer anerkannten und vertrauenswürdigen Anlaufstelle für Hundepfleger und Tierhalter geworden ist, die nach wohlriechenden Produkten suchen, die wirklich wirken.
Auf jeder 285-ml-Flasche des Hundeshampoos „Orange & Cedarwood" ist eine von vier Hunderassen abgebildet. Um jedoch den Überraschungseffekt zu bewahren, der oft mit Hunden selbst verbunden ist, wird das individuelle Design der Online-Bestellungen erst bei der Lieferung enthüllt. Bestimmte Motive können im Geschäft ausgewählt werden – solange der Vorrat reicht.
Jo Malone London × WildWash Hundeshampoo mit Orange und Zedernholz
Gönnen Sie Ihrem vierbeinigen Freund mit dieser Zusammenarbeit mit der britischen Tierpflegemarke WildWash ein kleines Wellness-Erlebnis. Dank der natürlichen ätherischen Öle aus Orange und Zedernholz verwandelt sich die Reinigungsformel in einen erfrischenden Schaum, der das Fell auffrischt und ihm einen wunderschönen Glanz verleiht.
Jo Malone London × WildWash Hunde-Shampoo mit Orange und Zedernholz, 285 ml
Das neue Hundeshampoo können Sie online unter jomalone.co.uk sowie in den Jo Malone London-Filialen kaufen.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.