Wer ist 2026 der beste Vermögensverwalter im Bereich Kundenzufriedenheit? F.A.Z. zeichnet Fisher Investments für ihren herausragenden Kundenservice aus

16.10.2026

FRANKFURT, Deutschland, 16. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Fisher Investments GmbH („Fisher Investments‟) erhielt von der F.A.Z. die Auszeichnung „Herausragende Kundenzufriedenheit 2026‟ und erzielte dabei die höchste Bewertung dieser Kategorie mit einem perfekten Punktestand von 100/100.

Herausragende Kundenzufriedentheit

ServiceValue ist eine unabhängige Marktforschungsgesellschaft und Rankingagentur, die die Preisträger durch die Auswertung ihrer Reputation online von rund 16.000 Unternehmen im Zeitraum vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2026 ermittelt hat. Anhand dieser Analyse hat die F.A.Z. den Kundenservice, Kommunikation und Transparenz von Fisher Investments als Benchmark für die Industrie ausgezeichnet.

„Es freut uns sehr, dass Fisher Investments die Auszeichnung für herausragende Kundenzufriedenheit 2026 erhalten hat‟, sagt Damian Ornani, CEO der globalen Fisher Investments-Gruppe. „Diese Auszeichnung spiegelt unseren unermüdlichen Einsatz wider, unsere Kunden an erste Stelle zu setzen. Außerdem zeigt es die Sorgfalt, die unsere Teams jeden Tag erbringen, einen außergewöhnlichen Service zu bieten und unseren Kunden dabei zu helfen, auf eine bessere finanzielle Zukunft hinzuarbeiten.‟

Jens Wolf, Geschäftsführer von Fisher Investments, ergänzte: „Diese Auszeichnung ist besonders bedeutend für uns, da es unseren Kundenfokus und das tägliche Engagement unserer Teams in den Mittelpunkt stellt. Wir sind stolz darauf, diese Auszeichnung erhalten zu haben und bleiben fest entschlossen, einen durchdachten, maßgeschneiderten Service zu bieten. Wir kümmern uns gewissenhaft um jede Kundenbeziehung und unterstützen unsere Kunden dabei, ihre finanziellen Ziele zu erreichen.‟

Falls Sie mehr über die Testmethoden erfahren möchten, besuchen Sie bitte servicevalue.de.

Über Fisher Investments

Die Fisher Investments GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes und beaufsichtigtes Wertpapierinstitut. Sie verfügt über die Erlaubnis, Wertpapierdienstleistungen mit dem Kerngeschäftsfeld der Finanzportfolioverwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu erbringen. Gebundene Vermittler, welche der Fisher Investments GmbH Kunden mit Wohnsitz Schweiz vermitteln, werden von der Fisher Investments Schweiz GmbH überwacht. Die Fisher Investments GmbH hat die fortlaufenden Entscheidungen zur Anlagestrategie auf ihre Muttergesellschaft, Fisher Asset Management, LLC, ausgelagert, die ihren Sitz in den USA hat und von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) beaufsichtigt wird.

Die Fisher Investments GmbH, Fisher Asset Management, LLC, sowie weitere Unternehmen der Gruppe erbringen ihre Wertpapierdienstleistungen unter der Bezeichnung „Fisher Investments‟.

Über Fisher Asset Management, LLC

Fisher Investments und seine Tochtergesellschaften weisen ein verwaltetes Vermögen von über 396 Milliarden Euro (Stand: 30.09.2026) über drei Hauptgeschäftsbereiche – Institutionelle Kunden, US-Privatkunden und Internationale Privatkunden – hinweg auf. Gründer und Executive Chairman Ken Fisher war für 32,5 Jahre bis 2017 Autor der Kolumne „Portfolio Strategy‟, die im Forbes Magazine erschien, was ihn zum längsten ununterbrochen für das Magazin tätigen Kolumnisten in dessen Geschichte macht. Er schreibt nun monatliche Kolumnen, die in großen Medien weltweit in 29 Ländern in der jeweiligen Landessprache erscheinen. Sie erstrecken sich über mehr Länder und Sprachen und haben eine größere Reichweite als die jedes anderen unabhängigen (nicht bei einer Mediengruppe publizierenden) Kolumnisten, gleich welcher Art. Für die DACH-Region schreibt er monatliche Kolumnen, die in Focus Money und Trend erscheinen. Ken Fisher wird regelmäßig von großen TV-Nachrichtensendern wie nTV, Fox Business and News sowie CNN International eingeladen. Er hat 11 Bücher (darunter vier New York Times-Bestseller) über Investieren und Finanzen geschrieben.

Weitere Informationen über Fisher Investments finden Sie auf: https://www.fisherinvestments.com/de-de.  

Fisher Investments Logo

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.