LONDON, BERLIN und PARIS, 22. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Familien haben die Feierlichkeiten zum Vatertag hinter sich gelassen und starten nun in die geschäftige Sommerreisezeit – in Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Fachkräfte des Gesundheitswesens erinnern Reisende mit Atemwegserkrankungen daran, bei längeren Ausflügen, bei Hitzeeinwirkung und bei erhöhter Mobilität besonders auf eine kontinuierliche Sauerstoffversorgung zu achten.
Die drei „goldenen Sommermonate" sind oft mit längeren Aufenthalten im Freien, vermehrten sozialen Kontakten und mehr körperlicher Bewegung verbunden. Bei Sauerstoffpatienten erfordern diese Veränderungen unter Umständen eine zusätzliche Planung, um den Komfort, die Stabilität und das Energieniveau über den Tag hinweg aufrechtzuerhalten.
Hitze, Flüssigkeitsmangel und Überanstrengung sind typische saisonale Herausforderungen, die den Atemkomfort beeinträchtigen können. Daher sind Vorbereitung und regelmäßige Pflege bei längeren Ausflügen und Reisen besonders wichtig.
Für einen sichereren Sommer stellt VARON wichtige Sommertipps für Sauerstoffnutzer vor:
VARON betont, dass moderne Sauerstoffkonzentratoren zunehmend auf Mobilität ausgelegt sind – mit einer leichten Bauweise und austauschbaren Akkusystemen, die es den Anwendern ermöglichen, mit geringerer körperlicher Belastung aktiv zu bleiben.
Das Sortiment an tragbaren Sauerstoffkonzentratoren von VARON umfasst:
Da die Reiseaktivitäten im Sommer in ganz Europa zunehmen, betonen Ärzte und Pflegekräfte weiterhin, wie wichtig eine gute Vorbereitung und die konsequente Einhaltung der Routinen bei der Sauerstofftherapie sind, um eine sicherere und angenehmere Mobilität zu gewährleisten.
VARON betont, dass unabhängiges Reisen und Flexibilität auch in den Hauptreisezeiten für Sauerstoffnutzer weiterhin oberste Priorität haben, insbesondere bei Familienbesuchen, Auslandsreisen oder Aktivitäten im Freien.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von VARON.
Medienkontakt:
Website: VARON Sauerstoffkonzentratoren
E-Mail: support@varoninc.uk
Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.