Eine durchgängige Sicherheitsgrundlage zur Beschleunigung der Fallbearbeitung und zur Ermöglichung der Automatisierung
BARCELONA, Spanien, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass UCB seine globalen Sicherheitsabläufe mit Veeva Safety Suite vereinheitlicht, um die betriebliche Effizienz und Skalierbarkeit zu maximieren. UCB standardisiert die Sicherheitsmaßnahmen auf einer einzigen Plattform, um die Fallbearbeitung zu beschleunigen, die Aufsicht zu verstärken und die Einreichungen bei den Gesundheitsbehörden zu optimieren.
„Die Umstellung unserer Teams auf die Veeva Safety Suite ist ein zentraler Schritt im Rahmen der Sicherheitstransformation bei UCB und trägt dazu bei, globale und lokale Arbeitsabläufe durch eine einzige zuverlässige Quelle für Sicherheitsdaten zu optimieren", sagte Jonas Maselis, Head of Digital Technology, Patient Safety bei UCB. „Da wir Automatisierung einsetzen, um eine kontaktarme Fallbearbeitung zu fördern, sind wir dank unserer strategischen Partnerschaft mit Veeva für die Zukunft gut aufgestellt."
UCB wird die einheitliche Plattform der Veeva Safety Suite für ein durchgängiges Sicherheitsmanagement nutzen, wobei Veeva Safety zur Optimierung der Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von unerwünschten Ereignissen und Veeva SafetyDocs zur Verwaltung aller sicherheitsrelevanten Inhalte und Prozesse eingesetzt wird. Veeva Safety Workbench ermöglicht eine erweiterte Datenanalyse für eine schnelle und skalierbare Berichterstellung, und Veeva Safety Signal automatisiert die Signalerkennung, um eine bessere Transparenz und Abstimmung innerhalb des gesamten Unternehmens zu gewährleisten. Darüber hinaus sorgt die Veeva Safety-RIM Connectionfür den automatischen Austausch von Produktinformationen zwischen den Bereichen Zulassung und Sicherheitsmanagement, wodurch saubere und zuverlässige Daten gewährleistet werden.
„UCB baut eine auf der Veeva Safety Suite basierende Plattform auf, um seine weltweiten Pharmakovigilanz-Aktivitäten zu vereinfachen und zu standardisieren", sagte John Lawrie, Vice President bei Veeva Safety. „Mit einem einheitlichen und vernetzten Ansatz verbessert UCB die weltweite Compliance und treibt die fortschrittliche Automatisierung voran, um Patienten sichere und wirksame Medikamente zur Verfügung zu stellen."
Informationen zu Veeva Systems
Veeva liefert die Branchen-Cloud für die Biowissenschaften mit Software, KI, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Stakeholder in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, denen das Unternehmen dient. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com/eu.
Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich negativ auf unsere Ergebnisse auswirken könnten, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken könnten, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Unterlagen, die Sie unter sec.gov einsehen können.
Kontakt:
Jeremy Whittaker
Veeva Systems
jeremy.whittaker@veeva.com
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/ucb-vereinheitlicht-seine-weltweiten-pharmakovigilanz-aktivitaten-mit-der-veeva-safety-suite-302796367.html
Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.