Tinnitus Quest gewinnt an Fahrt: Oxford-Studie, neue Förderrunde und zweiter Tinnitus-Hackathon

17.06.2026

OXFORD, England, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Tinnitus Quest, eine internationale, patientengetriebene gemeinnützige Organisation, die sich der Beschleunigung der Forschung nach Behandlungen zur Stummschaltung, also der Heilung von Tinnitus widmet, hat heute die Eröffnung einer neuen Förderrunde bekannt gegeben. Ziel ist es, kühne, innovative Ideen zur Bekämpfung von Tinnitus zu entdecken.

Die Förderrunde baut auf dem Schwung auf, den Tinnitus Quests erstes vergebenes Stipendium erzeugt hat: eine 230.000-Dollar-Studie an der Universität Oxford, die untersucht, ob transkranielle Ultraschallstimulation (TUS) Tinnitus lindern kann, indem sie auf tiefe Hirnregionen abzielt, die an der Entstehung des Phantomgeräuschs beteiligt sind.

Unter der Leitung von Professor Robin Cleveland, Direktor des Instituts für Biomedizinische Technik in Oxford, untersucht das Projekt, ob TUS neuronale Schaltkreise modulieren kann, die mit Tinnitus assoziiert sind, und welche Hirnziele sowie Stimulationsmuster am wirksamsten sind, um die Tinnituslautstärke zu reduzieren.

Tiefe Hirnstimulation hat vielversprechende Tinnitus-Reduktionen gezeigt, erfordert jedoch einen invasiven neurochirurgischen Eingriff. Die Oxford-Studie würde, bei Erfolg, eine nicht-invasive Alternative bieten, die sicherer und skalierbarer ist.

Im Rahmen der neuen Förderrunde sucht Tinnitus Quest nach weiteren und dabei noch kreativeren Ansätzen zur Entwicklung wirksamer Tinnitus-Behandlungen und bietet außerdem im Namen von Hyperacusis Research Ltd. ein Hyperakusis-Grant an. Besonders gefördert werden die Umwidmung von Medikamenten und Geräten; die Anpassung bestehender Behandlungen könnte die Entwicklungskosten erheblich senken und den Weg zum Markt verkürzen.

Die legendäre Sängerin und Schauspielerin Barbra Streisand sagte:

„Tinnitus Quest gibt Menschen, die betroffen sind, Hoffnung. Sie treiben die Forschung voran und schaffen dringend benötigtes Bewusstsein — deshalb unterstütze ich gerne ihre Mission und Forschung."

Die Barbra Streisand Foundation hat letztes Jahr 10.000 Dollar gespendet, um die Arbeit von Tinnitus Quest voranzubringen.

Tinnitus betrifft Hunderte von Millionen Menschen weltweit und kann zu erheblichen Schlafstörungen, Angstzuständen und einer verminderten Lebensqualität führen, doch wirksame Behandlungen sind nach wie vor begrenzt.

„In einem Bereich, der nach wie vor stark unterfinanziert ist, hat unser erstes Grant gezeigt , dass vielversprechende Ideen existieren. Jetzt wollen wir eine Pipeline noch innovativerer Ansätze aufdecken, die uns der Stummschaltung von Tinnitus näherbringen können", sagte Hazel Goedhart, Mitbegründerin von Tinnitus Quest.

Tinnitus Quest kündigte außerdem an, die zweite Ausgabe seines Tinnitus-Hackathons vom 27.–29. Oktober in Dallas, Texas, zu veranstalten. Dabei werden führende Forscher, Patientenvertreter und Branchenvertreter für zwei Tage intensiver Diskussionen zusammenkommen, mit dem Ziel, umsetzbare Pläne zur Beschleunigung des Fortschritts in der Tinnitus-Forschung in den nächsten 2–3 Jahren zu erarbeiten.

Über Tinnitus Quest

Tinnitus Quest ist eine gemeinnützige Organisation gemäß 501(c)(3), geleitet von Patienten und Forschern, die sich der Förderung von „hochrisikoreicher, hochertragreicher" Wissenschaft widmet, die nötig ist, um Tinnitus zum Schweigen zu bringen. Wir bauen eine Bewegung auf, die die Forschung vorantreibt und Millionen von betroffenen Menschen Hoffnung bringt.

Mehr erfahren und der „quiet revolution" beitreten unter https://tinnitusquest.com/

Kontaktinformationen

Tinnitus Quest Verein e.V.

Humboldtstr. 6

65189 Wiesbaden

Für Medienanfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Hazel Goedhart, Vorstandsmitglied, media@tinnitusquest.com, +1 (350) 200-0300.

Tinnitus Quest Inaugural Grant

Tinnitus Quest Logo

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.