STATETRON STELLT DIE ANDROMEAN CLASS™ VOR

19.08.2026

EINE NEUE ÄRA DER INDUSTRIALISIERUNG

Katar 2030: Statetron stellt einen neuen Entwurf für eine autonome, intelligente und energie-native Industrie vor

DOHA, Katar, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- Statetron stellt heute die Andromean Class™ vor – eine neue industrielle Architektur, die eine neue Ära der Industrialisierung einläuten soll, in der künstliche Intelligenz, Robotik, autonome Logistik, Energiespeicherung und digitale Intelligenz in einem einzigen Fertigungsökosystem zusammenfließen.

Statetron Andromean

Die erste geplante Anlage der Andromean Class wird derzeit für Katar entwickelt. Das ursprüngliche Entwicklungskonzept sieht eine Fläche von etwa 10 Hektar vor, und die Architektur ist von Anfang an auf eine Erweiterung im Multi-Gigawatt-Maßstab ausgelegt.

Statetron hat sich nicht einfach zum Ziel gesetzt, ein weiteres Werk zur Batteriefertigung zu errichten. Vielmehr geht es darum, eine neue Generation industrieller Infrastruktur zu schaffen, in der die Fabrik selbst zu einem intelligenten, energieintegrierten System wird.

„Die erste industrielle Revolution hat die Produktion mechanisiert. Die digitale Revolution hat sie vernetzt. Die nächste Ära wird die Industrie intelligent, autonom und energieautark machen."

Lars Carlstrom, CEO Statetron

DIE ANDROMEAN CLASS

Die Andromean Class vereint KI-gesteuerte Produktion, robotergestützte Montage, autonomen Materialtransport, Digital-Twin-Technologie, automatisierte Qualitätskontrolle und intelligentes Energiemanagement in einer koordinierten industriellen Umgebung.

Ziel ist es, fragmentierte Fertigungsprozesse durch ein kontinuierlich vernetztes System zu ersetzen, in dem Produktion, Logistik, Energie, Daten und Wartung gemeinsam optimiert werden.

Im Zentrum der Plattform steht die modulare 5-MW-Power-Block-Architektur von Statetron, die für groß angelegte Energiespeicheranwendungen in den Bereichen Energieversorgung, Industrie, erneuerbare Energien und Netzinfrastruktur konzipiert ist.

Die Fertigungsplattform ist so ausgelegt, dass sie konfigurierbare Speicherdauern und eine schrittweise Erweiterung der Produktionskapazität im Zuge der steigenden Nachfrage unterstützt.

DIE FABRIK ALS ENERGIESYSTEM

Das Konzept der Andromean Class geht über die reine Fertigung hinaus.

Die Anlage selbst ist so konzipiert, dass sie erneuerbare Energieerzeugung, Energiespeicherung und intelligentes Energiemanagement integriert, wodurch die Technologie von Statetron Teil der Energieinfrastruktur wird, die die Fabrik betreibt.

So entsteht ein geschlossenes technologisches Ökosystem:

Energie versorgt die Fabrik, die Fabrik erzeugt Energie, und Infrastruktur sowie digitale Intelligenz verbinden das gesamte System.

Katar bietet ein überzeugendes Umfeld für diese Vision. Die Qatar Free Zones Authority zählt fortschrittliche Fertigung, KI, Robotik, IoT, Datenanalyse und saubere Technologien zu ihren strategischen Zukunftssektoren. Die Freihandelszone Umm Alhoul, die an den Hafen von Hamad angrenzt, ist auf Schwerindustrie, Logistik und Zukunftstechnologien ausgerichtet.

GESCHAFFEN FÜR DAS NÄCHSTE INDUSTRIELLE ZEITALTER

Die geplante Anlage in Katar ist eher als skalierbare industrielle Plattform denn als Fabrik mit fester Kapazität konzipiert. Produktion, Automatisierung, Logistik und Energieinfrastruktur können schrittweise auf eine Fertigung im Multi-Gigawatt-Maßstab ausgebaut werden.

Statetron ist überzeugt, dass diese Konvergenz von Intelligenz, Autonomie und Energie den nächsten Schritt in der Industrialisierung darstellt.

„Wir wollen keine weitere Batteriefabrik bauen. Wir wollen den Entwurf dafür erstellen, wie die Industrie selbst im nächsten Jahrzehnt funktionieren wird."

Lars Carlstrom, CEO, Statetron

ANDROMEAN CLASS™

EINE NEUE ÄRA DER INDUSTRIALISIERUNG

STATETRON

Energie für eine neue Welt

www.statetron.com

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Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.