Saudi-Immobilienportal nimmt Anträge auf Immobilienbesitz durch Ausländer entgegen

24.06.2026

RIAD, Saudi-Arabien, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Real Estate General Authority (REGA), die für den Immobiliensektor in Saudi-Arabien zuständige Aufsichtsbehörde, hat heute bekannt gegeben, dass ab sofort Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer über das Portal „Saudi Properties" gestellt werden können. Dies ist das offizielle Portal zum Gesetz über den Immobilienbesitz durch Ausländer, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurden auch der geografische Geltungsbereich und der Rechtsrahmen genehmigt.

Real Estate General Authority (REGA)

Das Portal ermöglicht es potenziellen Immobilienbesitzern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Königreichs, ihren Weg zum Immobilienbesitz über einen offiziellen digitalen Kanal zu beginnen, über den Nutzer alle behördlichen Formalitäten elektronisch erledigen können. Zu den Dienstleistungen von Saudi Properties gehören der Zugang zu verfügbaren Erwerbsmöglichkeiten, geprüfte Immobilienangebote, die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Einreichung von Anträgen sowie die Nachverfolgung der Anträge.

Personen ohne saudische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz im Königreich können ihren Antrag direkt über das Portal „Saudi Properties" unter Angabe ihrer Aufenthaltsnummer stellen, wobei die Berechtigungsvoraussetzungen automatisch überprüft und die Formalitäten im Rahmen eines vollständig digitalen Verfahrens abgewickelt werden.

Nicht-saudische Einwohner beginnen ihr Antragsverfahren mit der Beantragung eines digitalen Personalausweises bei saudischen Auslandsvertretungen; dieser muss vor dem Ausfüllen des Online-Antrags eingeholt werden. Nicht-saudische Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht im Königreich vertreten sind, müssen sich über die Plattform „Invest Saudi" beim Investitionsministerium registrieren lassen und eine nationale Einheitsnummer beantragen, bevor sie den Eigentumsübertragungsprozess elektronisch abschließen können.

Das System ermöglicht es nicht-saudischen Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen, Immobilien in verschiedenen Regionen des Königreichs Saudi-Arabien zu erwerben, regelt jedoch gleichzeitig den Immobilienbesitz in Mekka und Medina. Der Erwerb von Immobilien in den beiden Heiligen Städten ist auf saudische Unternehmen und muslimische Privatpersonen sowohl aus dem Königreich als auch aus dem Ausland beschränkt.

Dies wird durch einen klaren regulatorischen Rahmen umgesetzt, der Entscheidungen über Eigentumsverhältnisse transparenter macht, indem Immobilienmöglichkeiten mit strukturierten Wegen und offiziellen Datenquellen verknüpft werden. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit des Marktes gestärkt, ein qualitativ hochwertiges städtisches Wachstum gefördert und die Erfahrung der Begünstigten insgesamt verbessert.

Die REGA betonte, dass das Portal „Saudi Properties" der offizielle Kanal für Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie für den Zugriff auf wichtige Informationen zum Immobilienbesitz im Königreich ist. Die Behörde empfiehlt potenziellen Immobilienkäufern, das Portal „Saudi Properties" unter folgender Adresse zu besuchen: saudiproperties.rega.gov.sa.

Die Aktualisierung und Umsetzung des Gesetzes über den ausländischen Immobilienbesitz tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Saudi-Arabien einen tiefgreifenden Wandel auf seinem Immobilienmarkt erlebt, der durch das städtische Wachstum, den Ausbau großer Projekte sowie die Weiterentwicklung der Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltung und Lebensqualität vorangetrieben wird, was die Attraktivität des Königreichs als Standort zum Leben, Arbeiten und Investieren weiter stärkt.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2999281/REGA_Logo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/saudi-immobilienportal-nimmt-antrage-auf-immobilienbesitz-durch-auslander-entgegen-302809130.html

Other news

Zuwanderung, Wohnungsnot, Arbeitskräfte: Schweiz stimmt über Bevölkerungslimit ab

15.06.2026

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.

Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.

Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.

Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.

Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.