KYOTO, Japan, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat ein Terahertz(THz)-Wellen-Oszillationsbauelement der zweiten Generation entwickelt, das auf Resonanztunneldioden (RTDs) basiert. ROHM stellt das Bauelement über das Terahertz-Wellen-Evaluierungs-Kit RTD-EVK-G2 zur Verfügung, das ein Musterbauteil, Kabel und ein Evaluierungsboard umfasst. Das Kit ermöglicht es Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Oszillation und Detektion von THz-Wellen in einer kompakten Entwicklungsumgebung zu evaluieren.
Foto: EVK
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Terahertz-Wellen liegen im Frequenzbereich zwischen Radiowellen und Licht und verbinden die Durchdringungseigenschaften von Radiowellen mit der geradlinigen Ausbreitung von Licht. Da sie einzigartige Absorptionseigenschaften bei Polymeren, Feuchtigkeit und anderen Substanzen aufweisen, werden sie voraussichtlich in der zerstörungsfreien Prüfung ohne ionisierende Strahlung, in medizinischen und gesundheitsbezogenen Anwendungen sowie in der hochauflösenden Radarsensorik zum Einsatz kommen. Herkömmliche Terahertz-Systeme erfordern jedoch große Geräte und hohe Implementierungskosten, was es für neue Unternehmen und Forschungseinrichtungen schwierig macht, in diesen Bereich einzusteigen oder eine Kommerzialisierung voranzutreiben.
Seit Ende der 2000er Jahre betreibt ROHM gemeinsame Forschungsprojekte mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, um THz-Oszillations- und Detektionsbauelemente unter Verwendung von RTDs zu entwickeln. 2024 begann ROHM mit der Bereitstellung von Mustern der Produkte der ersten Generation und erzielte dabei im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren eine erhebliche Verkleinerung und Kostensenkung.
Das Bauelement der zweiten Generation von ROHM erfüllt die wachsende Nachfrage nach verbesserter Signalqualität bei der Anwendungsentwicklung. Es behält die gleiche kompakte Chipgröße von 0,5 × 0,5 mm wie das Produkt der ersten Generation bei und verfügt gleichzeitig über einen internen Aufbau, der eine etwa viermal höhere Ausgangsleistung als das Vorgängerprodukt ermöglicht, die maximal 40 Mikrowatt erreicht. Dies verbessert die Erkennbarkeit von THz-Wellen nach der Durchstrahlung oder Reflexion an Zielobjekten, wodurch sich das Bauteil für Sensor- und Bildgebungsanwendungen eignet, die eine hohe Signalqualität erfordern.
Das Bauteil ist in demselben 4,0 × 4,3 mm großen PLCC-Gehäuse untergebracht und behält damit die branchenweit kleinste* Grundfläche bei. Dadurch lassen sich Evaluierungsumgebungen auch unter beengten Platzverhältnissen aufbauen. Im Vergleich zu anderen THz-Erzeugungsverfahren erzeugt der RTD-Ansatz weniger Wärme und verbraucht weniger Strom, was den Aufwand für die Anwendungsentwicklung sowohl in Unternehmen als auch in Forschungseinrichtungen verringert.
*ROHM-Studie vom 4. August 2026
Abbildung: Funktionen
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.