Rendeavour wird der erste Umsetzungspartner der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone für die afrikanische Industrialisierung und Handelsinfrastruktur

22.05.2026

LOMÉ, Togo, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Sekretariat der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) hat sich mit Rendeavour, Afrikas neuem Städtebauer, zusammengetan, um die Umsetzung der AfCFTA durch infrastrukturgestützte Industrialisierung, integrierte Wirtschaftszonen und handelsfördernde Stadtentwicklung auf dem gesamten Kontinent zu unterstützen.

(L-R) Yomi Ademola, Vorsitzender, Westafrika bei Rendeavour; Stephen Jennings, Gründer und CEO von Rendeavour; und S.E. Wamkele Mene, Generalsekretär des AfCFTA-Sekretariats, während der feierlichen Unterzeichnung der Partnerschaft zwischen dem Sekretariat der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) und Rendeavour bei Biashara Afrika 2026 in Lomé, Togo. Die Partnerschaft macht Rendeavour zum ersten Umsetzungspartner der AfCFTA für die afrikanische Industrialisierung und Handelsinfrastruktur.

Die Partnerschaft wurde auf der Biashara Afrika 2026 unterzeichnet, der wichtigsten Plattform des AfCFTA-Sekretariats für den Privatsektor, die Staatsoberhäupter, Minister, Regulierungsbehörden, Investoren und Wirtschaftsführer zusammenbringt, um den innerafrikanischen Handel und die Industrialisierung voranzutreiben.

Im Rahmen der Partnerschaft wird Rendeavour das AfCFTA-Sekretariat dabei unterstützen, die Rolle von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) als Motor der Industrialisierung zu fördern, privates Kapital für handelsfördernde Infrastrukturen zu mobilisieren und die Entwicklung von Handels- und Industriekorridoren in Verbindung mit integrierten industriellen und städtischen Ökosystemen zu unterstützen.

Mit einem gemeinsamen BIP von mehr als 3,4 Billionen USD wird das AfCFTA bis 2035 voraussichtlich zusätzliche 450 Milliarden USD an Einkommen auf dem gesamten Kontinent freisetzen. Dennoch macht der innerafrikanische Handel immer noch nur 14 % des gesamten afrikanischen Handels aus, was den Bedarf an Infrastrukturen verdeutlicht, die Produktion, Logistik und grenzüberschreitenden Handel in großem Umfang ermöglichen.

„Afrika ist nicht nur die am schnellsten wachsende Region der Welt, sondern wird mit der Zeit auch zu einem der sichersten und zuverlässigsten Ziele für Investitionen werden", sagte Stephen Jennings, Gründer und CEO von Rendeavour. „Als erster Partner des Privatsektors bei der Umsetzung des AfCFTA sind die Städte von Rendeavour für ihre Infrastruktur und ihr Betriebsumfeld bekannt, in denen Investitionen, Produktion und Handel florieren können."

S. E. Wamkele Mene, Generalsekretär des AfCFTA-Sekretariats, sagte: „Die Umsetzung der AfCFTA erfordert strategische Partnerschaften, die die Möglichkeiten des Abkommens in wirtschaftlich tragfähige Industrie- und Handelsökosysteme umsetzen können. Diese Partnerschaft spiegelt das wachsende Vertrauen des Privatsektors in den afrikanischen Binnenmarkt und in die industrielle Zukunft wider."

Die von amerikanischen, norwegischen, neuseeländischen und britischen Investoren unterstützten Rendeavour-Städte in Kenia, Nigeria, Ghana, Sambia und der Demokratischen Republik Kongo gehören zu den größten Stadtentwicklungsprojekten des Kontinents und dienen als Knotenpunkte für Unternehmen, Wohnungen, Bildung und Erholung in infrastrukturfähigen Wirtschaftszonen. Die derzeitige Entwicklung des Rendeavour-Ökosystems hat einen Wert von mehr als 5 Mrd. USD und umfasst 250 Unternehmen, Schulen mit mehr als 6.000 Schülern und 10.000 Wohnungen mit gemischtem Einkommen.

Zum Portfolio von Rendeavour gehören Tatu City in Kenia; Alaro City und Jigna City in Nigeria; Appolonia City und King City in Ghana; Roma Park in Sambia; und Kiswishi City in der Demokratischen Republik Kongo.

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2985467/Rendeavour_Holding.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/rendeavour-wird-der-erste-umsetzungspartner-der-afrikanischen-kontinentalen-freihandelszone-fur-die-afrikanische-industrialisierung-und-handelsinfrastruktur-302780514.html

Other news

Syrische Rückkehrwelle: Deutschland bleibt im UNHCR-Ranking Randphänomen

04.05.2026

Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Je nach Stichtag schwanken die gemeldeten Zahlen leicht: Zum 16. April 2026 spricht das UNHCR von 1,614 Millionen Rückkehrern, für den 30. April 2026 werden rund 1,63 Millionen genannt. Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Entwicklung berichtet. Die Rückkehrbewegung setzt damit deutlich früher und stärker ein, als viele europäische Regierungen noch vor wenigen Jahren erwartet hatten.

Den UNHCR-Daten zufolge kommt der überwiegende Teil der Heimkehrer aus den unmittelbaren Nachbarstaaten Syriens. Bis Mitte April 2026 reisten 634.000 Syrer aus der Türkei aus, 621.000 aus dem Libanon und 284.000 aus Jordanien. In der späteren Statistik zum 30. April werden die Größenordnungen mit fast 640.000 Rückkehrern aus der Türkei, etwa 630.000 aus dem Libanon und rund 285.000 aus Jordanien bestätigt. Damit tragen insbesondere die Aufnahmeländer in der Region die Hauptlast sowohl der Flucht- als nun auch der Rückkehrbewegung.

Deutschland spielt in den UNHCR-Übersichten bislang nur eine Nebenrolle. Die Bundesrepublik wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Kategorie „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6.100 Rückkehrern geführt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind allein im vergangenen Jahr 3.678 syrische Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland nach Syrien ausgereist. Insgesamt leben mehr als 900.000 Syrer in Deutschland. Nach dem Ende des Bürgerkriegs und dem Machtwechsel in Damaskus ist die Zahl der Neuankömmlinge deutlich gesunken.

Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie in vielen Fällen den ursprünglichen Schutzgrund für syrische Flüchtlinge als entfallen ansieht, verweist bei konkreten Schritten aber auf die rechtlichen Hürden. Das Bamf kann in sogenannten Widerrufsverfahren prüfen, ob sich die Lage im Herkunftsland so dauerhaft und erheblich verändert hat, dass ein Schutztitel nicht mehr erforderlich ist. Nach Behördenangaben ist dieses Kriterium bislang nicht erfüllt. Widerrufsprüfungen finden daher weiterhin nur „anlassbezogen“ statt – etwa nach unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten. Zwar verzeichnet der jüngste Länderreport des Bamf seit dem Regierungswechsel in Syrien einen tendenziellen Rückgang von Konfliktvorfällen und Getöteten, gleichzeitig wird aber auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche und humanitäre Situation hingewiesen.