GRONINGEN, Niederlande, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Niederlande führen ab dem 1. Juli 2026 eine LKW-Maut pro Kilometer ein. Zwar verfügen viele europäische Länder bereits über ähnliche Systeme, aber der niederländische Ansatz unterscheidet sich in mehreren Punkten. Die RDW warnt, dass Spediteure, die nicht ausreichend vorbereitet sind, mit Bußgeldern oder Betriebsstörungen rechnen müssen.
„Bei unseren Gesprächen mit ausländischen Fahrern haben wir festgestellt, dass sie nicht immer genau wissen, wie die niederländische LKW-Maut funktioniert", sagt Jan Strijk, Leiter der Mauterhebung bei der RDW. „Spediteure gehen oft davon aus, dass das System dasselbe ist wie in anderen europäischen Ländern, aber so ist es nicht. Diese Unterschiede können zu unnötigen Problemen auf der Straße führen. Daher ist es wichtig, vor der Einfahrt in die Niederlande gut vorbereitet zu sein."
Die Bordgerät (OBU) muss immer eingeschaltet sein
In den Niederlanden muss die Bordgerät immer eingeschaltet sein, auch auf Straßen, auf denen keine Maut erhoben wird. Dies unterscheidet sich von Ländern wie Deutschland, Tschechien, Polen, der Slowakei, Ungarn und Bulgarien, wo die OBU nur auf mautpflichtigen Straßen eingeschaltet sein muss. Fahrern wird empfohlen, vor der Abfahrt zu überprüfen, ob ihre OBU ordnungsgemäß funktioniert und die Kontrollleuchte grün leuchtet, da ein ausgeschaltetes oder defektes Gerät zu einem Bußgeld führen kann.
In den Niederlanden gibt es kein Ticketsystem
In den Niederlanden gibt es kein System zur Bezahlung einzelner oder einmaliger Fahrten, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Jeder LKW muss über eine funktionsfähige OBU verfügen, die von einem zugelassenen Dienstleister bereitgestellt wird. Die RDW hat sechs international tätige Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS) zugelassen und einen nationalen Anbieter unter Vertrag genommen.
Spediteure sollten sich vor der ersten Einreise in die Niederlande eine OBU besorgen. Ist dies nicht möglich, bietet der nationale Anbieter NedLinq Abholstellen für OBUs an der Grenze an. Eine OBU kann dort abgeholt werden, nachdem ein Vertrag online oder vor Ort abgeschlossen wurde. Die NedLinq-OBUs funktionieren nur in den Niederlanden. Die genauen Standorte finden Sie unter www.nedlinq.nl.
Begrenzte Anzahl von Ausnahmen
Die LKW-Maut gilt für alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, darunter LKW, Lieferwagen und bestimmte Pick-ups. Im Vergleich zu Ländern wie Deutschland und Belgien gibt es in den Niederlanden nur eine sehr begrenzte Anzahl von Ausnahmen. Nur bestimmte Fahrzeuge sind von der Maut befreit, wie z. B. Einsatzfahrzeuge, Militärfahrzeuge und bestimmte Spezialfahrzeuge.
Transportunternehmen wird daher empfohlen, vorab zu prüfen, ob ein Fahrzeug für eine Sondergenehmigung oder Befreiungin Frage kommt, und gegebenenfalls rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.vrachtwagenheffing.nl/de/sondergenehmigung-und-befreiung
Emissionsfreie Fahrzeuge: unterliegen dennoch der LKW-Maut
Auch emissionsfreie LKW unterliegen der niederländischen LKW-Maut, wenn sie schwerer als 4.250 kg sind. Zwar sind die Gebühren für diese Fahrzeuge deutlich niedriger als für stärker verschmutzende LKW, doch sind sie nicht vollständig davon befreit, wie dies in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland und Belgien, der Fall ist. In den Niederlanden sind nur emissionsfreie LKW mit einem Gewicht von höchstens 4.250 kg von der Abgabe befreit.
Die Einnahmen fließen zurück in den Verkehrssektor
Ein Großteil der Einnahmen aus der LKW-Maut in den Niederlanden wird über ein System zur Rückführung der Einnahmen wieder in den Straßenverkehrssektor investiert. Beispielsweise durch Fördermittel für emissionsfreie Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Auf diese Weise unterstützt das niederländische System direkt den Übergang zu einem umweltfreundlicheren Straßenverkehr.
Bereiten Sie sich vor der Fahrt vor
Mit der Einführung der LKW-Maut gleicht sich die Niederlande an bestehende europäische Mautsysteme an. Gleichzeitig betont die RDW, dass es unerlässlich ist, die niederländischen Besonderheiten zu kennen, um unerwartete Kosten oder Störungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zur niederländischen LKW-Maut finden Sie unter www.trucktoll.nl/de.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.