LIMASSOL, Zypern, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Es wird auf die Pressemitteilung vom 24. Juni 2026 von NNS bezüglich der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots verwiesen. Gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 der Verordnung gibt NNS hiermit bekannt, dass es Transaktionen mit Aktien von OCI (die „Aktien") durchgeführt hat.

Datum | Transaktionsart | Gesamtzahl der Aktien | Durchschnittlicher Kaufpreis (EUR) |
15. Juli 2026 | Kaufen | 628,024 | 4.0750 |
Der höchste Preis, der bei den heute getätigten Transaktionen pro Aktie gezahlt wurde, betrug 4,08 Euro pro Aktie.
Insgesamt hat NNS heute 628.024 Aktien erworben, was etwa 0,30 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Nach Abwicklung der oben genannten Transaktionen wird NNS insgesamt 116.757.994 Aktien halten, was etwa 55,24 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht, und wird zusammen mit Herrn Nassef Sawiris (der gemäß den niederländischen Übernahmeregeln ebenfalls als Bieter gilt) insgesamt 117.147.724 Aktien halten, was etwa 55,43 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Andere
Soweit dies nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässig ist, können NNS und ihre verbundenen Unternehmen nach dem Datum dieses Dokuments von Zeit zu Zeit – und zwar unabhängig vom Angebot – direkt oder indirekt Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, erwerben oder deren Erwerb veranlassen. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in den Niederlanden veröffentlicht werden, werden diese Informationen im Wege einer Pressemitteilung bekannt gegeben, um die Aktionäre darüber zu informieren; die Pressemitteilung wird auf der Website von NNS veröffentlicht. Darüber hinaus können NNS und ihre verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer Finanzberater) im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit Handelsgeschäfte mit Wertpapieren von OCI tätigen, wozu auch der Kauf oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere gehören können.
Über die NNS Holding (Cyprus) Limited
NNS, Teil der 2008 von Nassef Sawiris gegründeten, in Privatbesitz befindlichen NNS-Gruppe, ist eine nach zyprischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Limassol, Zypern. NNS verwaltet und investiert das Familienvermögen über eine diversifizierte Multi-Asset-Plattform, die börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Anleihen und Immobilien umfasst, und geht dabei auch Partnerschaften mit externen Investoren in Form von Joint Ventures ein. NNS ist der größte Anteilseigner von OCI.
Alle Pressemitteilungen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der Website von NNS veröffentlicht (https://www.nnsholding.com/).
Allgemeine Einschränkungen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren dar, noch eine Anlageberatung oder eine Aufforderung zur Aufnahme von Anlageaktivitäten. Diese Pressemitteilung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren der OCI oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Erwerb dieser Wertpapiere dar. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt NNS jegliche Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch beliebige Personen ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für Verstöße gegen derartige Beschränkungen. Jeder Aktionär, der Zweifel hinsichtlich seiner Situation hat, sollte unverzüglich einen geeigneten Fachberater hinzuziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen solche, denen die Wörter „voraussehen", „erwarten", „glauben", „könnte", „fortsetzen", „laufend", „schätzen", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „potenziell", „prognostizieren", „sollte", „Ziel", „wird", „würde" und ähnliche Begriffe. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl NNS davon ausgeht, dass die Annahmen, auf denen seine zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, kann das Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den bisherigen Erfahrungen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots und der Transaktion innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens oder überhaupt; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt behördlicher Genehmigungen ohne unerwartete Verzögerungen oder Auflagen sowie die Möglichkeit behördlicher Maßnahmen; (iii) Risiken im Zusammenhang mit erheblichen Kosten der Transaktion; (iv) die erwartete finanzielle und operative Entwicklung sowie zukünftige Chancen nach Abschluss der Transaktion; (v) Störungen durch die Transaktion, die die Aufrechterhaltung von Geschäfts- und Betriebsbeziehungen erschweren; (vi) Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Transaktion ergeben; und (vii) Risiken und Ungewissheiten, die in den Pressemitteilungen und öffentlichen Unterlagen von NNS erörtert werden.
Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Finanzinformationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Ertragslage oder der Finanzlage. NNS lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen oder Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen solche Aussagen beruhen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Medienkontakt: Björn Schuurmans
E-Mail: enquiries@nns.com.cy
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Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.