Nachhaltige Wärme für Chemnitz: HoSt Bioenergy Systems beginnt mit dem Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks

01.10.2026

ENSCHEDE, Niederlande, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- HoSt Bioenergy Systems, ein Unternehmen der HoSt Group, hat mit dem Bau eines 25-MW-Biomasse-Heizkraftwerks für Chemnitz begonnen. Nach dem Finanzierungsabschluss mit Eins Energie sind die Arbeiten vor Ort angelaufen. Im Rahmen einer auf 20 Jahre angelegten „Heat-as-a-Service"-Partnerschaft wird HoSt das Kraftwerk als Eigentümer errichten und betreiben und erneuerbare Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt einspeisen. Der erzeugte Strom fließt in das öffentliche Netz. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist für das vierte Quartal 2027 geplant.

Ein einziger Partner über die gesamte Laufzeit

Die Anlage wird das Fernwärmenetz von Chemnitz um erneuerbare Wärmekapazität erweitern. Zum Lieferumfang gehören der Biomassekessel, die Dampfturbine, die Abgasreinigung und der Anschluss an das Fernwärmenetz. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde Anfang 2025 unterzeichnet; inzwischen sind alle finanziellen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Als Investor und Betreiber verantwortet HoSt das Projekt von der Bauphase über die Inbetriebnahme bis zum langfristigen Betrieb. Damit steht über die gesamte Laufzeit ein einziger Partner für Wärmelieferung, Anlagenleistung und Wärmepreis ein.

Nach Inbetriebnahme wird die Anlage rund 10 % des Fernwärmebedarfs von Chemnitz aus regionalen, erneuerbaren Ressourcen decken. Sie wird mit naturbelassener Holzbiomasse betrieben, die nach deutschem Recht als erneuerbar gilt. Rund 90 % des Brennstoffs stammen aus einem Umkreis von 250 Kilometern um den Standort. Es handelt sich um Waldrestholz, Landschaftspflegematerial und Schnittgut von Straßenbäumen.

Emissionen deutlich unter dem Grenzwert

Die Emissionswerte waren in der Ausschreibung ein entscheidender Faktor für den Zuschlag an HoSt. Die Anlage verfügt über eine umfassende Abgasreinigung; die vertraglich vereinbarten Emissionswerte liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten. So bleiben die NOx-Emissionen unter 60 mg/Nm³ und damit bei weniger als einem Drittel des gesetzlichen Grenzwerts von 200 mg/Nm³. Die Emissionen werden gemäß der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) kontinuierlich überwacht.

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.