NABR: Der U.S. Fish and Wildlife Service lehnt zum zweiten Mal den Antrag von Aktivisten ab, Langschwanzmakaken in das Artenschutzgesetz aufzunehmen

15.07.2026

WASHINGTON, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Am  14. Juli 2026 lehnte der U.S. Fish and Wildlife Service („USFWS") zum zweiten Mal einen Antrag der Organisation „People for the Ethical Treatment of Animals" („PETA") und anderer Aktivistengruppen, Langschwanzmakaken („LTM") (Macaca fascicularis) in das US-Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten („ESA") aufzunehmen.

Der U.S. Fish and Wildlife Service kam zu dem Schluss, dass der Antrag von PETA1 auf Aufnahme der LTM-Affen in die Liste des ESA keine substanziellen wissenschaftlichen Informationen enthält, die eine weitere Prüfung rechtfertigen würden. Dies ist bereits das zweite Mal innerhalb der letzten drei Jahre, dass die USFWS einen Antrag von PETA abgelehnt hat, diese nichtmenschliche Primatenart in die Liste aufzunehmen2.

„Die National Association for Biomedical Research würdigt die USFWS für die Durchführung einer gründlichen, wissenschaftlich fundierten Prüfung des von Aktivistengruppen eingereichten Antrags sowie für ihre Feststellung, dass LTM-Affen keine Aufnahme in die Liste des ESA rechtfertigen", erklärte Matthew R. Bailey, President der National Association for Biomedical Research (NABR).

„Aus den Akten geht eindeutig hervor, dass Aktivistengruppen wie PETA versucht haben, das ESA und andere Umweltverfahren als Mittel einzusetzen, um die medizinische Forschung in den Vereinigten Staaten und weltweit zu blockieren oder zu behindern. Dies gefährdet nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Menschen, sondern untergräbt auch den Wert dieser Umweltprozesse, wenn sie als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt werden", fügte Herr Bailey hinzu.

„Die NABR wird sich weiterhin an diesen Prozessen beteiligen, um die medizinische Forschung in den USA und weltweit zu schützen und sicherzustellen, dass Entscheidungen zum Artenschutz auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Daten beruhen."

LTM-Affen werden weltweit in großem Umfang in der biomedizinischen Forschung eingesetzt, da sie dem Menschen sehr ähnlich sind. Die Einfuhr und Verwendung dieser nichtmenschlichen Primatenart in der biomedizinischen Forschung unterliegt strengen Vorschriften internationaler Gremien und US-Bundesbehörden.

Die medizinische Forschung mit LTM-Affen war entscheidend für Fortschritte in der regenerativen Medizin3, der Immunologie4, der Krebsforschung5, der Impfstoffentwicklung6 sowie der Pharmakologie7. Die National Institutes of Health (NIH) haben kürzlich eine Übersichtsarbeit veröffentlicht, die die Bedeutung von LTM-Affen für die biomedizinische Forschung bestätigt:8.

„Aufgrund ihrer physiologischen und biologischen Ähnlichkeiten mit dem Menschen sind LTM-Affen eine unverzichtbare Ressource für die präklinische biomedizinische Forschung. Sie tragen zur Entwicklung von Therapien bei, noch bevor diese die Phase der klinischen Studien am Menschen erreichen", sagte Herr Bailey . „LTM-Affen haben maßgeblich zur Entwicklung sowie zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit vieler heutiger Medikamente und Therapien beigetragen. Sie sind nach wie vor von unschätzbarem Wert für den biomedizinischen Fortschritt."

Informationen zur National Association for Biomedical Research

Die 1979 gegründete National Association for Biomedical Research (NABR) ist die einzige gemeinnützige Vereinigung gemäß 501(c)(6), die sich für eine solide öffentliche Politik für den humanen Einsatz von Tieren in der biomedizinischen Forschung, Ausbildung und Prüfung einsetzt. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 280 Universitäten, medizinische und veterinärmedizinische Fakultäten, Lehrkrankenhäuser, Pharma- und Biotechnologieunternehmen, Patientenverbände sowie wissenschaftliche und fachliche Vereinigungen, die sich auf humane und verantwortungsvolle Tierversuche stützen, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu fördern. Erfahren Sie mehr über uns unter www.nabr.org.


1  https://www.peta.org/media/news-releases/peta-primate-experts-file-legal-petitions-to-new-administration-to-protect-monkeys-not-profits/

2  https://www.nabr.org/about-nabr/news/fish-wildlife-service-long-tailed-macaques-esa

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8848615/#:~:text=Nicht%20menschliche%20Primaten%20spielen%20eine,von%20degenerativen%20Erkrankungen%20betroffene%20Organe. Regenerative Medizin

4  https://www.nature.com/articles/s41577-018-0005-7. Immunologie

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9808758/#:~:text=Darüber%20hinaus%20entwickeln%20NHP%20von%20sich%20aus%20Krebserkrankungen,und%20Patienten%20mit%20menschlichen%20Krebserkrankungen. Krebstherapien

6  https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8402317/. Impfstoffentwicklung

7  https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5886327/. Pharmakologie

8  https://orip.nih.gov/about-orip/research-highlights/nonhuman-primate-evaluation-and-analysis-final-report 

Eva Maciejewski

emaciejewski@nabr.org

(202) 967-8305

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Zuwanderung, Wohnungsnot, Arbeitskräfte: Schweiz stimmt über Bevölkerungslimit ab

15.06.2026

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.

Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.

Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.

Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.

Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.