Marconi Technologies für die Lieferung taktischer Funkgeräte vom Typ Orion X650 an das polnische Militär ausgewählt

17.06.2026

Diese Einsatzfähigkeit stellt sichere, mobile Konnektivität an der Ostflanke der NATO bereit

MONTREAL, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Marconi Technologies und der polnische Systemintegrator im Verteidigungsbereich Enamor International wurden ausgewählt, um MANET-Funkgeräte vom Typ Orion X650 mit hoher Kapazität an das polnische Militär zu liefern und damit eine ausfallsichere, mobile Backhaul-Anbindung für 5G-fähige Kommunikation bereitzustellen. Die Lieferungen über mehrere Jahre beginnen noch in diesem Jahr.

Orion X650

Der Vertrag unterstützt unmittelbar Polens Prioritäten bei Verteidigungsinvestitionen im Rahmen des EU-Darlehensinstruments „Security Action for Europe" (SAFE) und beschleunigt die militärische Modernisierung des Landes an der Ostflanke der NATO.

Das taktische Funkgerät Orion X650 der sechsten Generation ist softwaredefiniert und für Kommunikation mit hohem Datendurchsatz in umkämpften Einsatzumgebungen ausgelegt. Es ist für Einsätze ausgelegt, die Frequenzagilität und Überlebensfähigkeit erfordern, ob in Bewegung oder bei einem kurzen Halt. Mit vier HF-Anschlüssen lässt es sich entweder als zwei unabhängige Funkkanäle konfigurieren – als Ersatz für zwei vernetzte Funkgeräte – oder als einzelner Kanal, der 4x4-MIMO unterstützt, um Leistung und Ausfallsicherheit zu maximieren. Seine robuste Bauweise gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb in der Luft, an Land und auf See.

Für die polnischen Streitkräfte wird das Funkgerät X650 als Rückgrat für den Datentransport dienen, 5G-fähige C2-Knoten miteinander verbinden und mobile Breitbandkapazitäten auf vorgeschobene sowie räumlich verteilte Einheiten ausweiten, während die Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen durch elektronische Kampfführung erhalten bleibt.

„Polens Bekenntnis zum Aufbau souveräner und widerstandsfähiger Verteidigungsfähigkeiten entspricht unserer Haltung als Unternehmen mit Hauptsitz in Kanada", sagte Alain Cohen, Geschäftsführer von Marconi Technologies. „Die Auswahl unseres polnischen Partners Enamor International für die Lieferung des Orion X650 an der Ostflanke der NATO ist nicht nur ein Auftragsgewinn für beide Unternehmen; sie zeigt auch, dass gleichgesinnte Verbündete, die ernsthaft in ihre eigene Verteidigung investieren, über nationale Industriebasen hinweg echte Partner finden können."

Die Auswahl erfolgte nach umfangreichen Feldtests in Polen, bei denen Orion-Funkgeräte an Drohnen, in Fahrzeugen und an festen Positionen die Interoperabilität, den Durchsatz sowie die Einsatzflexibilität an räumlich verteilten Standorten im ganzen Land bestätigten.

Die Partnerschaft zwischen Marconi und Enamor International schafft für beide Unternehmen die Grundlage, die weiterreichende Modernisierung der taktischen Kommunikation in Polen zu unterstützen, während die SAFE-finanzierten Programme bis 2030 voranschreiten.

Informationen zu Marconi Technologies

Marconi Technologies ist ein von Veteranen geführtes Unternehmen für Verteidigungstechnologie mit Hauptsitz in Montreal, Quebec, sowie Entwicklungs- und Produktionsstandorten in Kanada, im Vereinigten Königreich und in den USA. Marconi entwickelt und fertigt fortschrittliche Dual-Use-Kommunikationssysteme für das gesamte taktische Spektrum, von taktischen Funkgeräten mit Sichtverbindung über Troposcatter- und Satellitenkommunikation jenseits der Sichtverbindung bis hin zu Lösungen, die Entscheidungsfähigkeit stärken und Autonomie ermöglichen. Das Unternehmen hat weltweit Tausende Systeme (Tendenz steigend) an die NATO und verbündete Streitkräfte geliefert.

Kontakt: Fabrice Giguère, Swell Communications, fabrice@swellcommunications.ca, 514 262-2437

Logo Marconi Technologies

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.