Indigene Gemeinschaften reichen in Norwegen gemäß dem Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen den Statkraft ein - Initiative für transnationale Gerechtigkeit - ProDESC

18.08.2026
  • Die Beschwerde stellt Norwegens Menschenrechtsverpflichtungen auf die Probe, da Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien wegen seiner Aktivitäten in indigenen Gebieten unter die Lupe genommen wird.

MEXIKO-STADT, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Mapuche-Williche-Gemeinden aus dem Süden Chiles haben in Norwegen gemäß dem norwegischen Transparenzgesetz eine Beschwerde gegen Statkraft AS, Europas größten Erzeuger erneuerbarer Energien, eingereicht. Die Beschwerde wurde von der Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü eingereicht, mit Unterstützung von ProDESC und der Initiative for Transnational Justice (IJT).

Credit: Pablo E. Pivovano

Die „Aylla Rewe del Ngen Mapu Kintuantü" ist eine autonome Organisation der Mapuche-Williche, die mehr als 150 Gemeinden im Einzugsgebiet des Pilmaiquén und in den umliegenden Gebieten vertritt. Seit über einem Jahrzehnt verteidigt sie ihr Territorium, ihre Wasserressourcen, ihre heiligen Stätten und ihre kollektiven Rechte angesichts groß angelegter Wasserkraftprojekte.

In der Beschwerde wird die norwegische Verbraucherschutzbehörde aufgefordert, zu untersuchen, ob Statkraft im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Rucatayo und dem Wasserkraftprojekt Los Lagos seinen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte nachgekommen ist. Die Gemeinschaften äußern Bedenken hinsichtlich der freien, vorherigen und informierten Zustimmung, der kulturellen und spirituellen Rechte, der Sicherheit und Unversehrtheit von Frauen, Kindern und Menschenrechtsverteidigern sowie hinsichtlich des Risikos irreversibler Schäden im Zusammenhang mit der möglichen Überflutung kulturell bedeutsamer Gebiete.

Für die Mapuche Williche ist der Pilmaiquén-Fluss ein lebendiges und heiliges Gebiet, das mit dem Gedächtnis der Vorfahren, Heilpraktiken und dem zeremoniellen Leben verbunden ist und in dessen Mittelpunkt der Ngen Mapu Kintuantü steht.

„Diese Beschwerde ist nicht nur eine rechtliche Maßnahme, sondern ein Aufruf, das Leben, das Andenken und unser heiliges Gebiet zu schützen. Wir fordern Norwegen auf, unseren Worten Gehör zu schenken und zu handeln, bevor der Schaden irreversibel wird", sagte Machi Millaray Huichalaf, spirituelle Autorität der Mapuche und Vertreterin der Aylla Rewe.

Da Statkraft zu 100 Prozent im Besitz des norwegischen Staates ist, wirft der Fall zudem die Frage auf, inwieweit Norwegen seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt und wie seine staatlichen Unternehmen im Ausland agieren. Die Beschwerdeführer bitten die Verbraucherbehörde, die Prüfung ihrer Beschwerde angesichts der Gefahr irreversibler Schäden vorrangig zu behandeln. Knut Hurum, der zuvor das Volk der Sami in dem wegweisenden Fosen-Fall vertreten hatte, ist der Rechtsberater der Beschwerdeführer in Norwegen.

Im nächsten Monat wollen Machi Millaray und weitere Vertreter der Mapuche Williche nach Norwegen reisen. Sie werden Gespräche mit norwegischen Behörden, indigenen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen anstreben und stehen für persönliche Interviews mit norwegischen und internationalen Medien zur Verfügung.

Die Beschwerde ist Teil einer umfassenderen länderübergreifenden Strategie, die auch Verfahren vor dem interamerikanischen Menschenrechtssystem und vor UN-Gremien umfasst.



Video – https://youtu.be/GvVIqb2SGBE

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3008804/Comunidades_Mapuche_en_Chile_2024.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/indigene-gemeinschaften-reichen-in-norwegen-gemaW-dem-transparenzgesetz-eine-beschwerde-gegen-den-statkraft-ein--initiative-fur-transnationale-gerechtigkeit--prodesc-302854559.html

Other news

Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.