HEYDUDE und Fusion Shoes legen Streit um Schuhdesign in Deutschland bei

01.07.2026

BROOMFIELD, Colorado, 1. Juli 2026 /PRNewswire/ -- HEYDUDE und Fusion Shoes haben einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln beigelegt, der bestimmte Fusion Superlight-Modelle betraf, bei denen HEYDUDE eine Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den „Wally"-Schuhen der Marke geltend gemacht hatte.

HEYDUDE ist eine weltweit bekannte Schuhmarke, die für leichte, lässige Modelle bekannt ist, die für Komfort im Alltag entwickelt wurden. Fusion Shoes, eine Marke der CM Laufsteg München International Brands GmbH mit Sitz in Pirmasens, Deutschland, entwickelt und vertreibt Schuhe in verschiedenen Märkten.

„Wir freuen uns, eine Einigung erzielt zu haben, die die Integrität des geistigen Eigentums von HEYDUDE schützt und den Wert der unverwechselbaren Designs unserer Marken stärkt", sagte Beth Cooperstein, Vice President, Global Intellectual Property, bei Crocs, Inc. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, unsere Rechte angemessen durchzusetzen und den fairen Wettbewerb auf dem Markt zu fördern."

Gemäß den Bedingungen des Vergleichs hat Fusion Shoes den Verkauf der in diesem Fall betroffenen Fusion-Superlight-Modelle in Deutschland seit April eingestellt.

Informationen zu Crocs, Inc.:

Crocs, Inc. (Nasdaq: CROX) mit Hauptsitz in Broomfield, Colorado, ist ein weltweit führender Anbieter von innovativem Freizeitschuhwerk für jedermann und verbindet Komfort und Stil mit einem Preis-Leistungs-Verhältnis, das die Verbraucher schätzen und lieben. Zu den Marken des Unternehmens zählen Crocs und HEYDUDE; seine Produkte werden in mehr als 85 Ländern über den Großhandel und im Direktvertrieb an Endverbraucher verkauft. Weitere Informationen zu Crocs, Inc. finden Sie unter investors.crocs.com. Um mehr über unsere Marken zu erfahren, besuchen Sie , www.crocs.com, oder , www.heydude.com,. Interessierte können außerdem die Websites , https://investors.crocs.com/news-and-events/ und besuchen und sowohl Crocs als auch HEYDUDE auf ihren sozialen Plattformen folgen.

Medienkontakt:

Sarah Pariseau

spariseau@crocs.com

HEYDUDE 2025/26 Logo

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Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.