Govee gewinnt BEST OF DESIGN Award 2026 von SCHÖNER WOHNEN

06.07.2026

Auszeichnung für Design, das Räume verwandelt und Wohnkultur neu interpretiert

BERLIN, 6. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Große Freude bei Govee: Mit den Möbelstücken „Govee Tree Floor Lamp" und „Govee Table Lamp 2 Pro x Sound by JBL" wurde das Unternehmen mit dem renommierten BEST OF DESIGN Award 2026 von SCHÖNER WOHNEN ausgezeichnet. Der Award zählt zu den wichtigsten Designauszeichnungen der deutschsprachigen Interior-Welt und würdigt Produkte, die Ästhetik, Innovation und zeitgemäßes Wohnen auf besondere Weise vereinen.

Die „Govee Tree Floor Lamp" und die „Govee Table Lamp 2 Pro x Sound by JBL" stehen exemplarisch für eine neue Generation von Interior Design: klare Linien, hochwertige Materialien und eine Gestaltung, die nicht nur Räume prägt, sondern Atmosphäre schafft. Mit ihrer eigenständigen Formensprache und ihrem Anspruch an Qualität und Wohnlichkeit überzeugten beiden Leuchten die Jury von SCHÖNER WOHNEN.

Vergeben wird die Auszeichnung von der Redaktion der führenden deutschen Wohnzeitschrift SCHÖNER WOHNEN. Prämiert werden Entwürfe, die Design und Alltag intelligent verbinden und zugleich Impulse für modernes Wohnen setzen.

„Diese Auszeichnung bedeutet uns sehr viel. Sie bestätigt unseren Anspruch, Möbel zu gestalten, die Menschen langfristig begleiten, inspirieren und ihr Zuhause bereichern", erklärt Eric Wu, CEO von Govee.

Der BEST OF DESIGN Award wird 2026 bereits zum sechsten Mal vergeben. Ausgezeichnet werden herausragende Neuheiten aus den Bereichen Möbel, Leuchten, Küchen, Bad und Interior Accessoires.

Über Govee

Seit 2017 entwickelt Govee innovative, energieeffiziente und benutzerfreundliche Lichtlösungen für den gesamten Wohnbereich. Ob Wohnzimmer, Gaming-Setup oder Außenbereich: Govee steht für smarte Beleuchtung, die Alltagsmomente in individuelle Lichtstimmungen verwandelt. Unter dem Motto „Life is Colorful" bringt Govee Farbe in jedes Zuhause, schafft emotionale Verbindungen und macht alltägliche Erlebnisse ein Stück heller und lebendiger. Weitere Informationen finden Sie unter govee.com.

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.