MUSCAT, Oman, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran führten während des Besuchs von S.E. in Muscat Gespräche. Dr. Mohammad Bagher Ghalibaf, Präsident der Islamischen Beratungsversammlung der Islamischen Republik Iran, und S.E. Dr. Abbas Araghchi, Außenminister.

Während des Besuchs wurde die iranische Delegation von Seiner Majestät Sultan Haitham bin Tarik empfangen und führte Gespräche mit Seiner Exzellenz. Sayyid Badr Albusaidi, der Außenminister.
Das Sultanat Oman bekräftigte seine Unterstützung für die zwischen den Vereinigten Staaten und der Islamischen Republik Iran unterzeichnete Vereinbarung von Islamabad sowie die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zur Gewährleistung ihrer erfolgreichen Umsetzung.
Die Islamische Republik Iran und das Sultanat Oman als Anrainerstaaten der Straße von Hormus bekräftigen ihr Bekenntnis zur sicheren Durchfahrt durch die Straße im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und betonen zugleich ihre Souveränität und ihre Hoheitsrechte über ihre Hoheitsgewässer in der Straße von Hormus. Beide Seiten erörterten Fragen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus gemäß den Bestimmungen des Islamabad-Memorandums of Understanding.
Sie kamen überein, ihren Dialog zu diesem Thema im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der beiden Außenministerien fortzusetzen, um eine Einigung über die künftige Verwaltung der Schifffahrt in der Straße von Hormus sowie über die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienstleistungen und die damit verbundenen Kosten im Einklang mit internationalen Standards zu erzielen. In diesem Zusammenhang haben sie sich zudem darauf geeinigt, Gespräche mit den Anrainerstaaten der Region sowie mit allen anderen relevanten Parteien zu führen.
Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus müssen die Souveränität und die Hoheitsrechte der beiden Anrainerstaaten der Straße uneingeschränkt achten.
Das Sultanat Oman und die Islamische Republik Iran bekräftigten ihr Engagement dafür, die Straße von Hormus als sichere und offene Wasserstraße für die internationale Schifffahrt zu erhalten. Beide Seiten betonten, wie wichtig eine fortgesetzte Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit auf See, der Freiheit der Schifffahrt und der regionalen Stabilität ist.
Medienkontakte : Thuraya Al Taei, Thuraya.altaei@fm.gov.om
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Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.
Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.
Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.
Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.
Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.