Der Oberste Gerichtshof lehnt es ab, das Urteil aufzuheben, wonach TCS Geschäftsgeheimnisse von DXC vorsätzlich missbraucht hat, und unterstreicht damit die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums und des Kundenvertrauens
ASHBURN, Virginia, 24. Juni 2026 /PRNewswire -- DXC Technology (NYSE: DXC), ein führender Partner für Unternehmenstechnologie und Innovation, gab heute bekannt, dass das Unternehmen in einem wegweisenden Rechtsstreit um Geschäftsgeheimnisse, an dem die DXC-Tochtergesellschaft Computer Sciences Corporation (CSC) beteiligt war, eine Summe in Höhe von 213.560.494,98 US-Dollar von Tata Consultancy Services (TCS) erhalten hat.
Der Oberste Gerichtshof lehnte es ab, die Urteile der Vorinstanzen aufzuheben, darunter eine Schadensersatzzusage in Höhe von 168 Millionen Dollar zugunsten von DXC, wodurch DXC einschließlich der aufgelaufenen Zinsen insgesamt 213.560.494,98 Dollar erhielt.
Das US-Berufungsgericht für den Fünften Gerichtsbezirk hatte zuvor die Feststellungen bestätigt, wonach TCS Geschäftsgeheimnisse von CSC vorsätzlich und böswillig missbraucht habe, und dabei in den Akten reichlich Beweise dafür gefunden, dass das Verhalten von TCS vorsätzlich erfolgte und die Rechte von CSC bewusst missachtet wurden.
Dieses Ergebnis spiegelt das Engagement von DXC bei der Durchsetzung seiner Rechte an geistigem Eigentum wider und unterstreicht die Bedeutung von fairem Wettbewerb, Rechtsstaatlichkeit und dem Recht auf den Schutz von Innovationen. Der Schutz geistigen Eigentums ist von entscheidender Bedeutung, um Kundenlösungen zu sichern und weitere Investitionen in Technologien zu gewährleisten, die den Geschäftserfolg vorantreiben.
„Vertrauen ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung", sagte Raul Fernandez, President und Chief Executive Officer von DXC. „In einer Zeit der KI-Innovationen ist Vertrauen wichtiger denn je. Daher ist es sehr enttäuschend zu sehen, dass ein weltweit tätiges Unternehmen wie TCS dabei erwischt wurde, wie es vorsätzlich Geschäftsgeheimnisse eines US-Unternehmens missbraucht hat. Wir sind zudem dankbar, dass das US-Rechtssystem die Rechte von Technologie-Innovatoren schützt."
Informationen zu DXC
DXC Technology (NYSE: DXC) ist ein führender Partner für Unternehmenstechnologie und Innovation, der Software, Dienstleistungen und Lösungen für globale Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors bereitstellt. DXC unterstützt seine Kunden dabei, KI zu nutzen, um in einer Zeit exponentieller Veränderungen Ergebnisse zu erzielen. Mit umfassender Expertise in den Bereichen Managed Infrastructure Services, Anwendungsmodernisierung und branchenspezifische Softwarelösungen betreibt, modernisiert und schützt DXC geschäftskritische Systeme, auf die sich die weltweit wichtigsten Organisationen stützen. Erfahren Sie mehr unter dxc.com.
Medienkontakt: Ashley Houk-Temple, Media Relations, DXC Technology, E-Mail: ashley.houktemple@dxc.com
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.