Daniel Hilkert übernimmt die Rolle des Chief Product Officer bei der zvoove Group

02.07.2026

MÜNCHEN, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- zvoove, führender Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Zeit-arbeits-, Sicherheits- und Reinigungsbranche, gibt heute bekannt, dass der bisherige Chief Commercial Officer Daniel Hilkert zusätzlich die Rolle des Chief Product Officer (CPO) übernimmt. In seiner erweiterten Funktion verbindet Hilkert kommerzielle Strategie und Produktentwicklung der Gruppe, um die KI-getriebene Wachstumsagenda von zvoove zu beschleunigen.

Daniel Hilkert CCO & CPO zvoove Group

 

zvoove Logo

Die Ernennung spiegelt wider, wie zvoove seinen Ansatz zur Wertschöpfung für Kunden grundlegend weiterentwickelt: Für jeden Euro, den ein Personaldienstleister oder Workforce-Unternehmen für Software ausgibt, investiert es typischerweise ein Vielfaches davon in die manuelle Arbeit drumherum – von Recruiting und Lohnabrechnung bis zu Einsatzplanung und Compliance. zvoove adressiert nun diese gesamte Gleichung: KI-Agenten, die diese Prozesse automatisieren, sowie Business Process Outsourcing (BPO)-Leistungen, die vollständig gemanagte Ergebnisse liefern. Gemeinsam eröffnen sie Kunden einen direkten Weg zu höheren Umsätzen und stärkeren Margen.

Als Chief Product Officer arbeitet Hilkert eng mit den CEOs von zvoove sowie den unternehmerischen Teams im „Club-of-Entrepreneurs"-Modell zusammen und stellt sicher, dass kommerzielle Erkenntnisse und Produktausrichtung sich gegenseitig verstärken. Sein Auftrag umfasst die strategische Steuerung des Portfolios mit Blick auf den Einsatz von KI-Agenten – mit dem Ziel, zvoove vom Tool-Anbieter zum Lieferanten messbarer Geschäftsergebnisse für seine 9.000 Kunden zu entwickeln.

„Das ist der bedeutendste Wachstumshebel, der vor uns liegt", sagt Oliver Muhr, CEO der zvoove Group. „Software hat historisch nur einen Bruchteil des Werts abgeschöpft, den sie erzeugt – KI verändert diese Gleichung grundlegend. Daniel verfügt über die kommerzielle Schärfe und den Produktinstinkt, um diesen Wandel in der gesamten Gruppe zu gestalten."

Daniel Hilkert, CPO der zvoove Group, ergänzt: „Wir befinden uns an einem Wendepunkt, an dem der Wert von KI in der Personaldienstleistung und beim Workforce-Management Realität wird. Der Wechsel von menschenbedienter Software hin zu KI-Agenten, die Ergebnisse liefern – einen Kandidaten vermitteln, eine Gehaltsabrechnung erstellen, einen Dienstplan erstellen – findet im Moment statt. Ich freue mich sehr darauf, diese Zukunft gemeinsam mit unseren Unternehmern und Produktteams zu gestalten."

Über die zvoove Group

Die zvoove Group ist der weltweit marktführende Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Personaldienstleistungs-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungs-Branchen. Im dynamischen Ökosystem von Zeitarbeits-, Reinigungs- und privaten Sicherheitsfirmen, Arbeitnehmern und Unternehmen, digitalisiert und optimiert zvoove Prozesse für mehr Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Durch die End-to-End-Digitalisierung für Dienstleister, mehr Jobangebote und Karrierechancen für Arbeitnehmer und zuverlässige Arbeitskräfte für Unternehmen verbessert die zvoove Group Arbeitswelten.

Mehr als 9.000 Kunden vertrauen der zvoove Group. Heute verwaltet zvoove über 3 Millionen Beschäftigte, 24 Milliarden Euro Jahreslohnvolumen und über 3 Millionen Bewerbungen pro Jahr über seine Plattform. zvoove beschäftigt über 1.000 Mitarbeitende an 28 Standorten in Europa und Lateinamerika. www.zvoove.com

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.