BEYONCÉ VERÖFFENTLICHT NEUEN SONG „MORNING DEW (DONK)" - DER 4. JULI IST EIN WAHRES VERGNÜGEN FÜR IHRE FANS

04.07.2026

Damit beginnt ein 60-tägiger Countdown zur bevorstehenden Neuauflage von B'DAY, ihrem bahnbrechenden zweiten Album, das an ihrem 25. Geburtstag am 4. September 2006 veröffentlicht wurde.

„MORNING DEW (DONK)" IST AB 9:00 UHR EST AUF ALLEN STREAMING-PLATTFORMEN VERFÜGBAR

NEW YORK, 4. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Beyoncé feiert den 4. Juli mit einem besonderen Geschenk an ihre Fans: der Veröffentlichung von „MORNING DEW (DONK)", einem neuen Song, der zugleich den Startschuss für einen 60-tägigen Countdown bis zu ihrem nächsten Geburtstag gibt, sowie der Neuauflage von „B'DAY", ihrem bahnbrechenden zweiten Album, das vor zwei Jahrzehnten am 4. September 2006 veröffentlicht wurde.

Geschrieben von Beyoncé, Pharrell Williams, The-Dream und Darius Dixon und produziert von Beyoncé und Pharrell Williams, ist „MORNING DEW (DONK)" der erste neue Song der weltbekannten Entertainerin seit zwei Jahren und eine direkte Hommage an ihre treuen BeyHive-Fans zur Feier des bevorstehenden epischen B'DAY-Festes.

Der Song, der auf der 20 -Jubiläumsausgabe von „B'DAY" enthalten sein wird, erscheint zusammen mit einem Lyric-Video, das altes Filmmaterial neu verwertet und von Cliff Watts, einem häufigen Mitwirkenden, inszeniert wurde.  Es war Cliff Watts, der Beyoncés legendäres „Sports Illustrated Swimsuit"-Cover um ihren 25. Geburtstag herum fotografierte.

„B'DAY" war Beyoncés zweites Nummer-1-Album mit Verkäufen von 541.196 Exemplaren in der ersten Woche nach seiner weltweiten Veröffentlichung am 4. September 2006 und in den Vereinigten Staaten am 5. September 2006.

Der Einstieg auf Platz 1 der US-Billboard-200-Albumcharts wiederholte sich auch international, unter anderem in Japan, wo es weniger als drei Tage dauerte, bis das Album die Spitze der internationalen Albumcharts erreichte.

www.beyonce.com

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3003996/Morning_Dew_Donk_Beyonce_Album_Cover.jpg

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.